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Arbeitsvertrag

Rechtssichere Arbeitsvertragsgestaltung. Die beste Lösung für Ihre Anforderungen.

Bedarf für fachliche Beratung zu Ihren Arbeitsverträgen haben Sie, wenn Sie zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen möchten, wenn Sie bestimmte Arbeitsmodelle umsetzen möchten oder wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuellen Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Möglicherweise haben Sie sich bereits im Internet informiert und festgestellt, dass verschiedene Anbieter Musterarbeitsverträge zur Verfügung stellen.

Zwei Personen sprechen über einen Vertrag, der vor Ihnen liegt.

Wir raten Ihnen aus zwei Gründen davon ab, solche Muster zu verwenden:

Zum einen ist es gefährlich, dazu gleich mehr. Zum anderen vergeben Sie auf diese Weise die Chance, Ihre Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, wie es ideal zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt. Zu selten nutzen Arbeitgeber die umfangreichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht bietet, zu ihrem Vorteil.

Bedenken Sie: Ein Musterarbeitsvertrag aus dem Internet ist oft für jede denkbare Arbeitsstelle – von Koch bis Programmierer – geschrieben, er bleibt zwangsläufig oberflächlich. Möglich sind unter anderem auf Ihre Situation passende Regelungen zu einer Befristung des Arbeitsverhältnisses, die arbeitgeberseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit, zu Vergütungsmodellen und Anreizsystemen, Regelungen zur Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt, und Ausübungen des Weisungsrechts.

Warum halten wir die Verwendung von Mustern aus dem Netz außerdem für gefährlich? Weil wir Fälle erlebt haben, in denen unwirksame Regelungen oder aber wirksame, für das konkrete Arbeitsverhältnis allerdings unpassende Regelungen in Musterverträgen Arbeitgeber Zeit, Nerven und viel Geld gekostet haben.

Bewusst sein muss Ihnen bei der Verwendung eines Arbeitsvertrags, dass dieser Vertrag Klausel für Klausel unter dem Schutz spezieller gesetzlicher Regelungen steht („AGB-Kontrolle“). Klauseln, die diesen Regelungen nicht genügen, sind unwirksam und werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Die Gerichte nehmen diese Vorgaben sehr ernst. Die Rechtsansicht der Gerichte kann sich im Laufe der Jahre auch wandeln und die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Klausel verschärfen.

Ein Beispiel für eine unwirksame Klausel ist die zu kurze Ausschlussfrist. Es ist möglich, die Geltendmachung noch offener Ansprüche zeitlich zu begrenzen und damit die dreijährige Verjährungsfrist erheblich abzukürzen. Das ist nützlich, denn Arbeitnehmer machen häufig erst spät vermeintlich noch offene Zahlungsansprüche geltend.

Wird allerdings die nach der Rechtsprechung maximale Abkürzung unterschritten, ist die Klausel vollständig unwirksam und die dreijährige Verjährung gilt. Ein Beispiel für eine häufig unpassende Klausel: Es ist rechtlich möglich, zu regeln, dass ein Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden zeitweise nicht in Konkurrenz zu Ihnen treten kann (nachvertragliches Wettbewerbsverbot). Es ist aber wichtig zu wissen, dass diese Belastung des Arbeitnehmers in jedem Fall finanziell zu entschädigen ist; auch wenn der Vertrag das nicht vorsieht. Es ist wenig sinnvoll, jedem Mitarbeiter auf diese Weise Geld hinterher zu werfen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages bzw. bei der Umsetzung gewünschter Regelungen in einem Arbeitsvertrag?

Infografik über die Aspekte einer Betriebsstillegung für Arbeitgeber
Infografik über die Aspekte einer Betriebsstillegung für Arbeitgeber

Was können wir für Sie tun?

Unser Rat: Lassen Sie bei Fragen Ihren Arbeitsvertrag durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Wir sind Spezialisten im Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen schnell, verständlich und zuverlässig Auskunft darüber zu geben, was einzelne Regelungen bewirken, ob sie wirksam sind und wie Sie im Fall von unwirksamen Klauseln am besten vorgehen.

Zu folgenden Einzelthemen können Sie sich hier bereits weitergehend informieren:

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.