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Abmahnung

Verhält sich Ihr Arbeitnehmer pflichtwidrig, sollten Sie eine Abmahnung aussprechen, sofern nicht bereits eine Kündigung in Betracht kommt. Abmahnungen sind im Regelfall die Vorstufe zu einer Kündigung. Zum Thema „richtige Abmahnung“ gibt es viele Stolperfallen, daher ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir seit Jahrzehnten Arbeitgeber bei allen Themen rund um die Abmahnung und Kündigung. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, das von Ihnen gewünschte Ergebnis mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten umzusetzen. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Stolperfalle Abmahnung

Infografik "8 mögliche Gründee für eine Abmahnung"
Infografik "8 mögliche Gründee für eine Abmahnung"

Zu Abmahnungen

Eine Abmahnung ist die formelle Beanstandung eines Fehlverhaltens Ihres Mitarbeiters. Und, wenn das Fehlverhalten nicht das Arbeitsverhältnis in seinen Grundfesten erschüttert, ist sie Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Möchten Sie daher Ihren Mitarbeiter förmlich zur Ordnung rufen oder erwägen bereits jetzt eine Trennung, ist erforderlich, dass Sie rechtlich korrekt abmahnen. Denn eine fehlerhafte Abmahnung ist faktisch nichts wert.

Für eine richtige Kündigung genügt bis auf wenige Ausnahmefälle die schriftliche Erklärung, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Für eine richtige Abmahnung ist etwas mehr erforderlich. Eine Abmahnung hat mehrere zwingend erforderliche Bestandteile.

  • Das beanstandete Verhalten muss präzise und zutreffend beschrieben werden. Nicht ausreichend wäre die Beschreibung „Sie sind schon zwei Mal zu spät gekommen“, ausreichend wäre erst eine solche Formulierung: „Sie sind am 22.10.2021 nicht zu Ihrem Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr, sondern erst um 08:20 Uhr im Betrieb erschienen.“
  • Das Verhalten muss als Vertragspflichtverletzung gerügt und der Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich künftig vertragsgetreu zu verhalten.
  • Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass er im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis kündigen wird. Formulieren Sie daher Abmahnungen sehr sorgfältig. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie sich bei der Beschreibung des beanstandeten Verhaltens eher eine Minute mehr Zeit als zu wenig oder lassen Sie die Abmahnung durch uns vorbereiten.

Diese wichtigste Aufgabe nimmt Ihnen ein Muster aus dem Internet gerade nicht ab. Soll die Abmahnung den Weg zur Kündigung ebnen, ist neben der formell korrekten Abmahnung die richtige Beweissicherung oberstes Gebot.

Denn bestreitet der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess, die abgemahnte Pflichtverletzung begangen zu haben, müssen Sie diese Pflichtverletzung nachweisen können; auch und gerade, wenn einige Zeit vergangen ist. Anderenfalls besteht für sie ein massives finanzielles Risiko, denn eine verhaltensbedingte Kündigung ohne wirksame (!) Abmahnung ist in der Regel ebenfalls unwirksam.

Paragraf Symbol und das Wort "Abmahnung" In Gerenderter 3D Umgeb

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Arbeitgeber bei dem Ausspruch von Abmahnungen und der Abwehr von Kündigungsschutzverfahren.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, das von Ihnen gewünschte Ergebnis mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten umzusetzen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

 

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Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.