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Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

Soll ich mich gegen die Kündigung wehren? Statistisch gesehen: Ja!

Gekündigt zu werden ist eine schwierige und emotionale Situation. Mitunter überwiegt das Gefühl, dass man Sie ungerecht behandelt hat, mitunter auch Erleichterung, wenn das Arbeitsverhältnis schwierig war. Ganz egal, wie Sie zu der Situation stehen, wir raten Ihnen: Lassen Sie Ihre Kündigung auf Ihre Wirksamkeit hin überprüfen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Der Gesetzgeber misst dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes einen hohen Wert bei und schützt diesen durch Festlegung von Kündigungsgründen und Fristen. Außerdem muss der Arbeitgeber beim Ausspruch einer Kündigung Formvorschriften beachten. Hierbei werden häufig Fehler gemacht und allein aus diesem Grund kann eine Kündigung unwirksam sein. Die wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Hat die Kündigung Angriffspunkte, lohnt es sich für Sie, Kündigungsschutzklage zu erheben, auch wenn Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen.

Etwa 80 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, also einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Selten geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgesetzt wird, denn für gewöhnlich ist das gegenseitige Vertrauen nach dem Ausspruch der Kündigung zerstört. Erreicht wird allerdings regelmäßig die Zahlung einer Abfindung, mit welcher der Arbeitgeber Ihnen das Risiko der Unwirksamkeit seiner Kündigung abkauft.

Möglich ist auch eine Klärung noch offener Gehaltsansprüche, eine Einigung über das Hinausschieben des Kündigungstermins, die Umwandlung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung, verbindliche Regelungen zum Arbeitszeugnis und vieles mehr.

Sie haben also die Chance, eine angemessene Abfindung zu erhalten und das gesamte Arbeitsverhältnis mit einem Mal rechtlich sicher und vollständig abzuwickeln.

Es gilt jedoch auch: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten.

Selbstverständlich entscheiden Sie, ob Sie ein solches Verfahren führen möchten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass Sie eine richtige Entscheidung ausschließlich auf Grund präziser, verlässlicher Informationen treffen können. Denn erst, wenn Sie wissen, was Ihre Rechte sind, kennen Sie Ihre Möglichkeiten.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Profis in Sachen Kündigung und beraten täglich zu diesem Thema. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten zur Seite zu stehen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.