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Kündigung

Sie tragen als Führungskraft und leitender Angestellter besondere Verantwortung? Auch arbeitsrechtlich nehmen Führungskräfte und leitende Angestellte eine Sonderstellung ein.

Darum bedarf es für Ihre Beratung sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch in der Trennungsphase der genauen Kenntnis der Rechtslage, umfassender Erfahrung und strategischem Wissen. Dies alles bieten wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht.

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Mann sitzt deprimiert mit seiner Künsigung auf dem Boden

Die weit überwiegende Anzahl aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, also einer Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Selten ist das Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll.

Was ist Ihr Ziel?

Kündigung – und jetzt? Wichtige und richtige erste Schritte

Gekündigt zu werden ist ein sehr drastischer Einschnitt im Leben. Das gilt ganz besonders, wenn man als leitender Angestellter ein ganz besonders nahes Arbeitsverhältnis zur Geschäftsleitung hat. Ganz gleich, ob ein langjähriges oder kurzes Arbeitsverhältnis besteht, ob Sie von der Entscheidung überrascht wurden, sich auf die Kündigung vorbereiten konnten oder ob eine drohende Kündigung bisher nur im Raum steht: Kalt lässt dieser Entschluss des  Arbeitgebers niemanden. Das ist verständlich.

Aber wie reagieren Sie in dieser sehr emotionalen Situation richtig?

Auch für Sie als leitender Angestellter gelten grundsätzlich die Regelungen des Arbeitsrechts zum Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Das Gesetz misst dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes einen hohen Wert bei und schützt diesen durch Festlegung von Kündigungsgründen und Fristen. Außerdem müssen bei der Kündigung Formvorschriften beachtet werden. Hierbei werden häufig Fehler gemacht, so dass allein aus diesem Grund eine Kündigung unwirksam sein kann. Die wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Als leitender Angestellter können Sie sich vielleicht kaum vorstellen, ohne Gesichtsverlust noch einmal an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder Sie sehen das Vertrauensverhältnis zur Geschäftsleitung als irreperabel beschädigt an. Ein Kündigungsschutzverfahren muss jedoch nicht zu dem Ergebnis führen, dass Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das ist sogar die große Ausnahme. Vielmehr geht es regelmäßig vorrangig um die Verhandlung einer angemessenen Abfindung, Ihre Freistellung, die Klärung und Durchsetzung noch offener Ansprüche wie z. B. Urlaubsabgeltung oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Wir sind der Ansicht, dass Sie eine richtige Entscheidung ausschließlich auf Grund präziser, verlässlicher Informationen treffen können. Denn erst, wenn Sie wissen, was Ihre Rechte sind, können Sie Ihre Chancen richtig beurteilen.

Doch Vorsicht: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten.

Was können wir für Sie tun?

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf eine Kündigung zu reagieren. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Führungskräfte und leitende Angestellte im Umgang mit Kündigungen.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen verlässliche Antworten zu geben, Ihre Chancen realistisch darzustellen, Sie kompetent zu begleiten und Ihre Interessen durchsetzungsstark zu vertreten.

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.