KERNER Rechtsanwälte – Rufen Sie uns an: 0511 27 900 80

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Aufhebungsvertrag

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt oder Sie wollen das Arbeitsverhältnis selbst einvernehmlich auflösen? Sprechen Sie uns an: Wir prüfen und verhandeln in Ihrem Sinne die Inhalte des Aufhebungsvertrages.

Dabei haben wir auch mögliche Konsequenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld im Blick. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie individuell und helfen Ihnen, Ihre Position optimal durchzusetzen.

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist die Botschaft klar: Ihr Arbeitgebern möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Als Führungskraft und leitender Angestellter kommt eine solche Situation für Sie meistens nicht unvorbereitet. Es gilt aber: Da die Initiative aber nicht von Ihnen ausging, werden Sie sich nun fragen, ob Sie bei Nichtabschluss des Vertrags eine Kündigung befürchten müssen.

Wir prüfen und verhandeln für Sie Inhalte und Konditionen Ihres Auflösungsvertrages

Zunächst: Bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber diesen Vertrag entworfen hat.

Wir kennen zwar Ihren Arbeitgeber nicht, anhand unserer Erfahrung wissen wir aber, dass der Vertrag – wie intensiv auch immer Ihre Zusammenarbeit war – in erster Linie zugunsten Ihres Arbeitgebers formuliert ist.

Deshalb unser Rat: Unterschreiben Sie erst einmal nichts! Falls Ihr Arbeitgeber auf Sie Druck ausgeübt hat oder Druck ausübt, sagen Sie klar, dass Sie Bedenkzeit benötigen. Haben Sie den Mut, unbequem zu sein. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre sofortige Unterschrift verlangt, ist Ihre rechtliche Position vermutlich besser als Sie denken. Bedenken Sie auch, dass Sie bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhalten können; dieser Umstand muss sorgsam abgewogen werden, sonst stehen Sie am Ende ohne Einkommen da.

Würfel mit Pfeilen, die zwei Richtungen aufzeigen

Am wichtigsten für Sie ist es, dass Sie Ihre rechtliche Position kennen.

Denn nur wenn Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen, kennen Sie Ihre Chancen und können eventuelle Risiken realistisch beurteilen. Ihre Position hängt in erster Linie davon ab, ob Ihr Arbeitgeber neben dem Aufhebungsvertrag noch andere Möglichkeiten hat, sich von Ihnen zu trennen. Deshalb raten wir Ihnen: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag kann Ihnen Vorteile und einen sauberen Schlussstrich bieten.

Möglich ist die Vereinbarung einer angemessenen Abfindung, daneben kann die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses mit einem Mal ohne Gerichtsverfahren geklärt werden. Es können zum Beispiel Regelungen zum Beendigungsdatum, einer Freistellung sowie zum Arbeitszeugnis erfolgen, noch offene Ansprüche geklärt, Sprachregelungen und die Erstattung von Anwaltskosten vereinbart werden.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten und vertreten seit Jahrzehnten Führungskräfte und leitende Angestellte bei der Verhandlung und dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags.

Dabei gehören eine klare Strategie, verständliche Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Selbstverständnis. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.