Haben Sie eine Abmahnung erhalten, die entweder inhaltlich oder formal nicht korrekt ist, erörtern wir mit Ihnen gern Ihre Möglichkeiten, sich gegen diese Abmahnung zu wehren. Dazu stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: Sie können entweder eine Gegendarstellung verlangen, die zu Ihrer Personalakte genommen werden muss, oder sich für ein gerichtliches Vorgehen entscheiden.
Wir beraten Sie zum Für und Wider beider Möglichkeiten und erörtern mit Ihnen außerdem den besten Zeitpunkt, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Denn: Nutzt Ihr Arbeitgeber die Abmahnung absehbar dazu, eine Kündigung vorzubereiten, kann es empfehlenswert sein, sich auf die Unwirksamkeit erst im Kündigungsschutzverfahren zu berufen. Auf diesem Weg wird Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber die Beweisführung erschwert. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige wirksame (!) Abmahnung ist in der Regel ebenfalls unwirksam. Die Folge: Ihre Erfolgsaussichten verbessern sich drastisch und Ihre Verhandlungsposition wird massiv gestärkt.
Näheres zum Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens erfahren Sie hier.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Profis in Sachen Abmahnung und beraten täglich zu diesem Thema. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen im Fall einer Abmahnung mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten zur Seite zu stehen. Und mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen dafür zu sorgen, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.