KERNER Rechtsanwälte – Rufen Sie uns an: 0511 27 900 80

Mo - Do von 8 - 17 Uhr & Fr 8 - 15 Uhr

Leisewitzstraße 28, 30175 Hannover

Lohn- + Gehaltsansprüche

Sie haben Ihren Lohn nicht erhalten oder Sie sind unsicher, ob und welche Vergütung Ihnen zusteht?

Zögern Sie nicht, mit uns einen Termin zu vereinbaren. Häufig sehen Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen kurze Fristen vor, innerhalb deren Ansprüche geltend zu machen sind.

Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht erläutern Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und setzen Ihre Ansprüche durch.

Erhalten Sie das,
was Ihnen zusteht.

Es ist unfair, nicht den vereinbarten Lohn zu zahlen. Und doch erleben wir es täglich, dass Arbeitgeber fällige Gehaltsansprüche ignorieren, Löhne wegen Krankheitszeiten kürzen, Zuschläge nicht ausbezahlen und vieles mehr. Ihr Gehalt ist Ihre Existenzgrundlage, deshalb ist uns wichtig, dass Sie schnell erhalten, was Ihnen zusteht.

Gerade zu Beginn des Monats sind viele finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Deshalb hat es sich in vielen Betrieben eingebürgert, das Gehalt gegen Ende des laufenden Monats zu zahlen. Allerdings gilt: Wenn vertraglich nichts geregelt ist, ist es rechtmäßig, wenn das Gehalt (erst) am 1. des Folgemonats bei Ihnen eingeht. Denn § 614 BGB schreibt vor, dass das Gehalt nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten ist und Zeitabschnitt ist in diesem Fall der Monat, für den das Gehalt gezahlt wird.

Am 2. des Folgemonats – oder, wenn es im Arbeitsvertrag abweichende Regelungen gibt, ab dem Folgetag des dort genannten Datums – ist das Gehalt dann aber definitiv zu spät auf dem Konto. Ab diesem Tag ist der Arbeitgeber in Zahlungsverzug.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten täglich Arbeitnehmer im Umgang mit Kündigungen und Fragen zu Lohn- und Gehaltsansprüchen. Auch für Sie als Arbeitnehmer vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber. Kompromisslos, außergerichtlich und gerichtlich.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen verlässliche Antworten zu geben, Ihre Chancen realistisch darzustellen, Sie kompetent zu begleiten und Ihre Interessen durchsetzungsstark zu vertreten.

Zu folgenden Einzelthemen können Sie sich hier bereits weitergehend informieren:

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.