KERNER Rechtsanwälte – Rufen Sie uns an: 0511 27 900 80

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Leisewitzstraße 28, 30175 Hannover

Honorar

Honorar

Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Kostentransparenz für Sie zu schaffen ist uns ein großes Anliegen. Genau deshalb können wir Ihnen eine seriöse Auskunft über die künftigen Kosten nur im persönlichen Gespräch geben. Das liegt daran, dass diese sich danach richten, was wir für Sie tun. Und das wiederum hängt von taktischen Erwägungen ab, die wir nur gemeinsam besprechen können.

Einige grundsätzliche Hinweise zu unseren Gebühren können wir Ihnen an dieser Stelle allerdings bereits geben:

Das Beratungsgespräch

Sind Sie Arbeitnehmer und bleibt es bei einem ersten Beratungsgespräch, belaufen sich die Kosten auf maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte unsere Beratung über ein Gespräch hinausgehen, belaufen sich die Kosten auf maximal 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie hoch sie tatsächlich ausfallen, hängt jeweils von dem Gegenstandswert und der Komplexität der Angelegenheit ab.

Soll es nach der ersten Beratung weitergehen, stecken wir mit Ihnen gemeinsam den Rahmen für das weitere Vorgehen ab. Damit verbunden ist ein Gespräch über die entstehenden Rechtsanwaltskosten und etwaige Kostenrisiken für den Fall eines Gerichtsverfahrens.

Die gerichtliche Vertretung

Wenden Sie sich mit einem Klageauftrag, einer Berufung oder der Verteidigung im Rahmen eines Gerichtsprozesses an uns, entstehen die gesetzlich vorgesehenen Gebühren, wenn nichts anderes vereinbart wird. Diese bemessen sich nach dem Wert der Sache, dem Gegenstandswert. Im Arbeitsrecht wird der Gegenstandswert in der Regel nach dem Gehalt bemessen, in einem Kündigungsschutzverfahren beträgt er beispielsweise ein Quartalsbruttogehalt. Einfluss auf die Gebühren hat neben dem Gegenstandswert die konkrete Tätigkeit und deren Umfang.

Die außergerichtliche Tätigkeit

Manchmal ist es glücklicherweise nicht erforderlich, sich gerichtlich auseinanderzusetzen, sondern die Angelegenheit kann außergerichtlich geklärt werden. Unter einem außergerichtlichen Tätigwerden für Sie verstehen wir ein Auftreten für Sie nach außen, beispielsweise gegenüber Ihrem Arbeitnehmer / Arbeitgeber oder die Vorformulierung von Schreiben für Sie, die Sie nach außen verwenden.

Auch in der außergerichtlichen Tätigkeit ist die Abrechnung nach dem Gesetz der Regelfall und auch hier richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, also dem Wert der Angelegenheit. Gerne errechnen wir im persönlichen Gespräch für Sie die voraussichtlichen Kosten.

Zeithonorar

Stellen wir im Gespräch fest, dass die gesetzlichen Gebührensätze Ihrem individuellen Anliegen nicht gerecht werden, werden wir mit Ihnen eine Vergütung nach unserem zeitlichen Aufwand besprechen. In diesem Fall sind detaillierte Tätigkeitsnachweise eine Selbstverständlichkeit.

Die Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung, insbesondere die Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, gehört zu unserer täglichen Praxis. Je nach Ihren Wünschen und Vorstellungen kann die Gestaltung eines Vertrags mehr oder weniger komplex ausfallen, so dass wir um Ihr Verständnis bitten, dass eine verlässliche Einschätzung der entstehenden Kosten nur im persönlichen Gespräch möglich ist. Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, sprechen Sie uns einfach an.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt Ihre Versicherung im Regelfall unsere Kosten, so dass Sie sich auf die Sache konzentrieren können. In Ihrem Interesse erfragen Sie bereits im Vorfeld dort, ob unsere Beratung durch Ihre Versicherung übernommen wird, dann sind böse Überraschungen ausgeschlossen. Die weitere Korrespondenz führen wir für Sie und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Prozesskosten- und Beratungshilfe

Das Gesetz sieht eine Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen vor. Sollten Sie sich einen Anwalt nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht leisten können, aber ein berechtigtes Anliegen haben, kann Ihnen nach Prüfung des Gerichts ein Anspruch auf Beratungshilfe (im außergerichtlichen Verfahren) oder Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren) zustehen.

In diesem Fall werden Ihre Gebühren ganz oder teilweise durch die Staatskasse getragen. Sprechen Sie uns bei Bedarf auf diese Möglichkeit an.