Fortbildung ist ein Bedürfnis vor allem des Arbeitgebers. Unternehmen investieren in berufliche Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeitenden in der Hoffnung, möglichst langfristig von deren neuen Kenntnissen zu profitieren. Diese Erwartung ist allerdings untrennbar mit der/dem jeweils fortgebildeten Mitarbeiter/in verknüpft. In dem Bedürfnis, sich abzusichern, greifen Arbeitgeber daher häufig zu Vereinbarungen über die Rückzahlung von Fortbildungskosten, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung der Fortbildung endet. Hier kann es zu einem Spannungsverhältnis kommen, denn gerade gut qualifizierte Arbeitnehmer verzichten ungern darauf, sich auf dem Arbeitsmarkt frei bewegen zu können („Mobilitätsinteresse“).
Ihr Arbeitgeber will eine Fortbildungsvereinbarung mit Ihnen schließen oder fordert Sie zur Rückzahlung auf?
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