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Abwehr Abfindung

Ihr Arbeitnehmer fordert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von Ihnen? Möglicherweise haben Sie einen Sozialplan abgeschlossen oder eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ausgesprochen. Dann hat Ihr Arbeitnehmer einen entsprechenden Anspruch. In anderen Fällen ist die Vereinbarung auf eine Abfindungszahlung das Ergebnis von Verhandlungen, die aber auch dazu führen können, dass überhaupt keine Abfindung gezahlt wird.

Beenden Sie als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher ein Arbeitsverhältnis, gibt es dafür einen Grund. Es steht eine Umstrukturierung an, der Arbeitsplatz fällt weg oder Ihr Mitarbeiter bringt nicht die von Ihnen gewünschte Leistung. Unschöner Nebeneffekt bei Personalmaßnahmen ist allerdings, dass die Mitarbeiter häufig eine Abfindung fordern.

In diesem Bereich herrscht viel Unsicherheit, denn für die Zahlung von Abfindungen gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine gesetzlichen Regelungen. Die so genannte Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr dient lediglich der Orientierung und wird häufig entsprechend der Situation – und dem Verhandlungsgeschick – angepasst.

FAKT IST

Abfindungen sind ausschließlich Verhandlungssache und es durchaus möglich, dass Ihr Mitarbeiter mit „Null Euro Abfindung“ aus Ihrem Unternehmen ausscheidet.

Infografik über die Aspekte einer Abfindung für Arbeitnehmer

Abfindungszahlungen dienen regelmäßig dazu, im gerichtlichen Verfahren das arbeitgeberseitige Risiko einer angreifbaren Kündigung abzukaufen. Erweist sich Ihre Kündigung als nicht rechtswirksam, tragen Sie das Risiko der Rückkehr Ihres ehemaligen Arbeitnehmers und der Gehaltsnachzahlung für die Zeit des Verfahrens.

Je angreifbarer Ihre Kündigung ist, desto eher kann Ihr ehemaliger Mitarbeiter Sie daher im gerichtlichen Verfahren unter Druck setzen und zu einer Zahlung drängen. Ihre beste Basis ist daher eine formal und inhaltlich professionelle Kündigung. Manchmal ist es gleichwohl notwendig, eine Kündigung auszusprechen, bei der Rechtsunsicherheiten bestehen. Wehrt sich Ihr ehemaliger Mitarbeiter gegen eine solche Kündigung, benötigen Sie zunächst Klarheit über die Rechtslage.

Erst wenn Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen, können Sie Ihre Chancen und die Ihres Gegenübers einschätzen. Denn auch jetzt bleibt es dabei: Abfindungen sind Verhandlungssache.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht  haben wir jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung, strategischen Verhandlung und Abwehr rund um das Thema Abfindung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Wir wissen, welche Zahlen realistisch sind und welches strategische Vorgehen Ihnen im Ergebnis Geld sparen kann. Dabei gehören klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und verlässliche Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Selbstverständnis.

Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

 

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Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.