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29. September 2016 / by kanzleiKerner

Was zeichnet einen guten Rechtsanwalt aus?

Ein guter Rechtsanwalt fühlt sich Ihren Interessen verpflichtet, ist ein Profi auf seinem Fachgebiet und kann auf einen Erfahrungsschatz in einem Team zurückgreifen. Er verfolgt Ihre Ziele, hält Sie kontinuierlich auf dem neuesten Sachstand und erörtert verständlich und präzise die nächsten Schritte mit Ihnen.

Sympathie spielt bei der Auswahl eines Anwalts häufig eine wichtige Rolle. Leider ist Sympathie allein kein Garant dafür, dass Sie einen guten Anwalt beauftragt haben. Um den richtigen Anwalt für sich zu finden, ist es wichtig, dass Sie bereits im Vorfeld eine Reihe von Gegebenheiten beachten.

Spezialisten für Arbeitsrecht

Es gibt eine Unmenge an Gesetzen in Deutschland. Insgesamt alleine über 2.100 Bundesgesetze mit über 45.000 Paragraphen. Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der 16 Bundesländer. Kein Jurist ist in der Lage, vertiefte Kenntnisse in allen Rechtsbereichen zu haben. Dabei ist das Arbeitsrecht ein anspruchsvolles Rechtsgebiet. Das Arbeitsrecht ist viel stärker als andere Rechtsgebiete geprägt von kurzen Fristen und vorangegangenen Gerichtsentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Desweiteren gibt es für arbeitsrechtliche Streitigkeiten eine eigene Gerichtsbarkeit, deren Prozesse wiederum eigenen Regeln folgen. Wir erleben regelmäßig, dass unzureichende Kenntnisse dieser Besonderheiten häufig fatale Folgen für den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten haben.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten ausschließlich mit Spezialisten zusammenarbeiten und sich nicht irgendeinem Rechtsanwalt anvertrauen, nur weil dieser sich dazu bereit erklärt.

Fachanwaltstitel

Der Fachanwaltstitel weist aus, dass ein Rechtsanwalt in diesem Rechtsgebiet durch Prüfungen vertiefte und weitreichende besondere Kenntnisse und Erfahrungen hat.

Nicht zu verwechseln mit Fachanwaltsbezeichnungen sind die gelegentlich anzutreffenden Selbstbeschreibungen “Interessenschwerpunkt” oder “Tätigkeitsschwerpunkt”. Beide Bezeichnungen können beliebig geführt werden. Hierzu müssen weder Fortbildungen besucht werden, noch findet eine Überprüfung der Kenntnisse durch die Rechtsanwaltskammer statt, wie das bei Fachanwaltsausbildungen geschieht.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Voraussetzung für die Verleihung dieses Titels durch die Rechtsanwaltskammer ist

  • der Abschluss eines intensiven Fachanwaltslehrgangs im Arbeitsrecht,
  • das erfolgreiche Bestehen mehrerer Prüfungen,
  • die Bearbeitung einer hohen Anzahl an arbeitsrechtlichen Fällen,
  • eine mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt und
  • nachweisliche laufende Teilnahme an Fortbildung im Arbeitsrecht.

Wenn wir uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht bezeichnen, handelt es sich also nicht nur um eine Beschreibung unseres Selbstverständnisses, dieser Titel dient auch Ihnen als Nachweis unserer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht.

Prädikatsexamen

Juristische Examina zu bestehen ist schwer, hierbei ein Prädikat zu erreichen ist sehr schwer. Als Prädikatsexamen wird ein Examen mit einem erheblich über dem Durchschnitt liegenden Ergebnis bezeichnet. Etwa 20 {3826537d91c38f8d42de122e87e9e526ad05f6837335344f5142eee66b93d0e3} eines Jahrgangs erreichen im ersten juristischen Staatsexamen die hierfür erforderliche Punktzahl, im zweiten juristischen Staatsexamen sogar noch weniger.

Die Auszeichnung Prädikatsexamen ist die „harte Währung“ auf dem Arbeitsmarkt. Sie ist zum Beispiel Voraussetzung für die Einstellung in den Richterdienst und renommierte Kanzleien suchen gezielt Juristen mit dieser Auszeichnung. Das liegt daran, dass die Examensnoten tatsächlich viel über die juristischen Fähigkeiten aussagen. Denn in den Examen wird neben erlerntem Wissen noch verstärkt Gesamtverständnis, Effizienz  und Präzision abgefordert. Diese Fähigkeiten bilden am Ende die Noten des Staatsexamens ab.

Jeder unserer Anwälte verfügt über mindestens ein Prädikatsexamen.

Das können wir für Sie tun

Das Arbeitsrecht ist unsere Passion. Wir leben es für unsere Mandanten und sind langjährig ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Wir sind vertraut mit den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets und haben tausende Verfahren erfolgreich geführt. Durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, durch eigene Vortragstätigkeit und die von uns genutzten Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken halten wir unser Wissen immer tagesaktuell.

Wir geben uns nicht mit dem Mittelmaß zufrieden. Wir wollen immer zu den Besten gehören.

Deshalb können wir mit Recht von uns sagen: Wir sind ausgezeichnete Anwälte für Arbeitsrecht. Gerne beweisen wir es Ihnen.

Mandanten haben es uns in der Vergangenheit mit einer Referenz bestätigt.

Unser Leistungsprofil deckt das gesamte Arbeitsrecht ab. Darunter fallen Kündigungen, die Durchsetzung von Geldansprüchen aus Arbeitsverhältnissen, Vertragsgestaltung, die Prüfung von Befristungen und die Begleitung von betrieblichen Umstrukturierungen. Eine ausführliche Übersicht über unser Leistungsangebot finden Sie hier: Leistungen und Kontaktdaten.

Weitere Informationen über unser Kanzlei und unser Selbstverständnis finden Sie hier: Unser Selbstverständnis und unsere Kontaktdaten.

 

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