Ein Kündigungsschutzprozess ist für Sie als leitender Angestellter zunächst genauso einzuordnen, wie es auch bei Arbeitnehmern in nicht leitender Funktion der Fall ist. Sehr häufig (ca. zu 80 %) enden Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich, also einer Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Selten geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgesetzt wird, denn für gewöhnlich ist auch im „normalen“ Arbeitsverhältnis das gegenseitige Vertrauen nach dem Ausspruch der Kündigung zerstört. Erreicht wird allerdings regelmäßig die Zahlung einer Abfindung, mit welcher der Arbeitgeber Ihnen das Risiko der Unwirksamkeit seiner Kündigung „abkauft“.
Es gibt allerdings auch Arbeitnehmer, die trotz des Rechtsstreits sehr an ihrer Anstellung hängen und sich nicht auf etwaige Vergleichsangebote des Arbeitgebers einlassen. Im Fall eines Siegs im Kündigungsrechtsstreits kehren diese Arbeitnehmer wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.