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Aufhebungs-/ Abwicklungsvertrag

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt oder Sie wollen das Arbeitsverhältnis selbst einvernehmlich auflösen?

Sprechen Sie uns an: Wir prüfen und verhandeln in Ihrem Sinne die Inhalte des Aufhebungsvertrages. Dabei haben wir auch mögliche Konsequenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld im Blick. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie individuell und helfen Ihnen, Ihre Position optimal durchzusetzen.

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist die Botschaft klar: Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Vielleicht ist diese Situation für Sie überraschend, vielleicht waren Sie auch vorbereitet. Da die Initiative aber nicht von Ihnen ausging, werden Sie sich nun fragen, was das für Sie bedeutet und ob Sie bei Nichtabschluss des Vertrags eine Kündigung befürchten müssen.

Zunächst: Bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber diesen Vertrag entworfen hat.

Wir kennen zwar Ihren Arbeitgeber nicht – anhand unserer Erfahrung wissen wir aber, dass der Vertrag in erster Linie zu Gunsten der Arbeitgeber formuliert ist. Daher gilt: Unterschreiben Sie bitte erst einmal nichts! Falls Ihr Arbeitgeber Druck auf Sie ausgeübt, sagen Sie klar, dass Sie Bedenkzeit benötigen.

Haben Sie den Mut, unbequem zu sein. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre sofortige Unterschrift verlangt, ist Ihre rechtliche Position vermutlich besser als Sie ahnen. Bedenken Sie auch, dass Sie bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhalten und daher am Ende ohne Einkommen dastehen können.

Junge Frau unterzeichnet Aufhebungsvertrag

Am wichtigsten für Sie ist es, dass Sie Ihre rechtliche Position kennen.

Denn nur wenn Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen, kennen Sie Ihre Chancen und können eventuelle Risiken realistisch beurteilen. Ihre Position hängt in erster Linie davon ab, ob Ihr Arbeitgeber neben dem Aufhebungsvertrag noch andere Möglichkeiten hat, sich von Ihnen zu trennen. Deshalb raten wir Ihnen: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag kann Ihnen Vorteile und einen sauberen Schlussstrich bieten.

 

So bietet sich Ihnen die Möglichkeit, …

… eine angemessene Abfindung zu vereinbaren

… das gesamte Arbeitsverhältnis mit einem Mal ohne Gerichtsverfahren zu klären

… Regelungen zum Arbeitszeugnis zu treffen

… noch offene Ansprüche abzugelten

… Regelungen zu einer Freistellung zu treffen

… eine Turboklausel mit Erhöhung der Abfindung zu vereinbaren

Illustration Aufhebungsvertrag mit den verschiedenen Komponenten
Illustration Aufhebungsvertrag mit den verschiedenen Komponenten

Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet
und befürchten nun, einen Fehler gemacht zu haben

Möglicherweise sind Sie von der Situation überrascht worden, vielleicht hat Ihr Arbeitgeber Ihnen sogar gedroht, falls Sie nicht unterzeichnen. Oder möglicherweise haben Sie nach der Unterzeichnung des Vertrags festgestellt, dass die Agentur für Arbeit Ihnen Leistungen verweigert.

Zu Recht fragen Sie sich,
ob Sie unter diesen Umständen an den Vertrag gebunden sind.

Das Gesetz gestattet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung des Aufhebungsvertrags oder den Rücktritt hiervon. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder der Arbeitgeber eine zugesagte Abfindung nicht zahlt. Ob allerdings in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer solchen Lösung vom Vertrag vorliegen, hängt von der genauen Situation ab, in der Sie sich befunden haben. Eine allgemeine Informationsseite oder eine Checkliste wird dem nicht gerecht und kann ein persönliches Gespräch nicht ersetzen.

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag ist bezüglich der Verhandlung und den Inhalten vergleichbar mit einem Aufhebungsvertrag. Lediglich der Zeitpunkt des Abschlusses liegt regelmäßig nach Ausspruch einer Kündigung. Wie auch der Aufhebungsvertrag hat der Abwicklungsvertrag das Ziel einer einvernehmlichen Gesamtabwicklung des Arbeitsverhältnisses mit den üblichen Themen Abfindung, Beendigungsdatum, Regelung aller offenen Ansprüche, Zeugnis etc.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dabei gehören eine klare Strategie, verständliche Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Selbstverständnis. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen, mit denen wir Ihre Interessen konsequent vertreten.

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.