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Stellenabbau + Freiwilligenprogramm

Wirtschaftliches Denken und Handeln verlangt mitunter von Ihnen, grundlegende Entscheidungen für die künftige Betriebsstruktur zu treffen. Umfasst diese Entscheidung den Abbau von Personal, sind die betroffenen Mitarbeiter häufig bereits über den „Flurfunk“ alarmiert, was die Situation zusätzlich schwierig gestaltet.

Dies sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, diese unangenehme Aufgabe schnell hinter sich zu bringen, ohne sich eingehend mit den rechtlichen Voraussetzungen befasst zu haben. Die Wirksamkeit von Kündigungen hat der Gesetzgeber an die Einhaltung von Standards gebunden und, wobei im Fall mehrfacher Entlassungen noch zusätzliche Vorgaben einzuhalten sind. Und auch der Abschluss von Aufhebungsverträgen sollte nicht unterschätzt werden, sowohl was das hierfür erforderliche Verhandlungsgeschick als auch die einzuhaltenden rechtlichen Rahmenbedingungen angeht.

Daher werden diesen Maßnahmen häufig Anreizprogramme für ein freiwilliges Ausscheiden vorgeschaltet.

Sie benötigen Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines Freiwilligenprogramms in Ihrem Unternehmen? Wir beraten und begleiten Sie in dieser schwierigen Situation. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir jahrelange Erfahrung bei Personalabbaumaßnahmen. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

Infografik "Mögliche Anreize für ein Freiwilligenprogramm"
Infografik "Mögliche Anreize für ein Freiwilligenprogramm"

Ziel eines Freiwilligenprogramms ist es, Mitarbeiter durch finanzielle Anreize zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu bewegen. Diese Maßnahme kann bei einem geplanten Stellenabbau vor bzw. neben anderen, z.B. einem Sozialplan, ergriffen werden.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnis wird dann rechtlich in einem Aufhebungsvertrag geregelt. Der Vorteil eines Freiwillenprogramms ist u.a., dass Sie auf diese Weise Einfluss darauf nehmen können, ihre „Wunschmannschaft“ zubehalten. Die Dotierung ist bei Freiwilligenprogrammen in der Regel jedoch höher als bei klassischen Personalabbaumaßnahmen.

Welche Vorteile bieten Freiwilligenprogramme?

Kurz gesagt ist das Ziel eines Freiwilligenprogramms, Mitarbeiter durch finanzielle Anreize zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu bewegen. Diese Maßnahme kann bei einem geplanten Stellenabbau neben anderen, z.B. einem Sozialplan, ergriffen werden. Umgesetzt wird das Freiwilligenprogramm im Einzelfall mit einem Aufhebungsvertrag.

Der Hintergrund für eine solche Maßnahme ist, dass Sie auf diese Weise Einfluss darauf nehmen können, ihre „Wunschmannschaft“ zurückzubehalten. Im Fall von Aufhebungsverträgen sind Sie nicht an das Kündigungsschutzgesetz und damit auch nicht an die Sozialauswahl gebunden, welche sicherstellen soll, dass diese betriebsbedingten Kündigungen nicht in erster Linie nach Leistung, sondern nach sozialen Kriterien ausgesprochen werden (eine Einführung zu dem Thema Sozialauswahl finden Sie hier).

Es sind auch keine lästigen Rechtsstreitigkeiten zu führen, die womöglich mit negativer Presse einhergehen würden, denn ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag ist nicht mehr angreifbar. Es ist Ihnen auch nicht verwehrt, Arbeitnehmern Anreize zu bieten, das Angebot eines Aufhebungsvertrages anzunehmen. 

Mann hebt eine von fünf Spielfiguren hoch

Wann ist eine Massenentlassungsanzeige durchführen?

Wird gleichzeitig oder innerhalb von 30 Tagen eine in § 17 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) definierte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen, müssen Sie eine so genannte Massenentlassungsanzeige an die Bundesagentur für Arbeit erstellen.

Und obwohl dieser Paragraph sich im Kündigungsschutzgesetz befindet, gilt er auch für den „massenhaften“ Abschluss von Aufhebungsverträgen. Vor dieser Maßnahme haben Sie sich mit dem Betriebsrat zu beraten und bestimmte Punkte zu erörtern, sodann haben Sie den Betriebsrat auch zu beteiligen.

Um die Bundesagentur für Arbeit auf die kommenden Arbeitssuchenden vorzubereiten, sind sodann bestimmte Angaben zu den Entlassenen in einem Formular zu erfassen. Das Unterlassen der Massenentlassungsanzeige oder ihre fehlerhafte Durchführung kann zur Anfechtbarkeit der geschlossenen Aufhebungsverträge führen.

Was sind regelmäßige Inhalte einer Vereinbarung im Freiwilligenprogramm?

Die Basis eines Freiwilligenprogramms ist eine obligatorische Abfindung für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags, in der simpelsten Variante also die Zahlung von x € als Abfindung. Diese Dotierung ist bei Freiwilligenprogrammen in der Regel höher als bei klassischen Personalabbaumaßnahmen.

Hierzu gibt es verschiedene Variationen, z.B. für die Erhöhung dieses Betrages je nach Betriebszugehörigkeit, je nach Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers oder einen extra Betrag für Schnellentschlossene. Letzteres nennt man Sprinterprämie, bisweilen auch Turbo-Prämie.

In Abgrenzung hierzu kann eine so genannte Turboklausel auch regeln, dass der Arbeitnehmer vor dem vertraglich vorgesehenen Beendigungsdatum ausscheidet und sich hierfür die Abfindung um den auf diese Weise eingesparten Betrag erhöht. Und schließlich gilt alles, was auch für „normale“ Aufhebungsverträge gilt: Es können Regelungen zum Arbeitszeugnis, zu Freistellung und Urlaub und noch offenen Ansprüchen und vieles mehr enthalten sein.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten und vertreten  seit Jahrzehnten Arbeitgeber bei der Umsetzung eines Stellenabbaus und allen damit zusammenhängenden Fragen des Arbeitsrechts.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, das von Ihnen gewünschte Ergebnis mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten umzusetzen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.