KERNER Rechtsanwälte – Rufen Sie uns an: 0511 27 900 80

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Vita Rechtsanwalt Kerner

Ulrich Kerner

Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Arbeitsrecht

T   0511 27 900 80
F   0511 27 900 820
E   kerner@kanzlei-kerner.de

Für Sie da: Rechtsanwalt Ulrich Kerner

Rechtsanwalt Kerner studierte in Regensburg und Göttingen Rechtswissenschaften. Er schloss sowohl das erste wie auch das zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat ab.

Rechtsanwalt Kerner ist seit über 25 Jahren Rechtsanwalt und hat sich früh in seiner beruflichen Laufbahn für das Arbeitsrecht als Kernkompetenz entschieden:  Seit 1996 ist er  Fachanwalt für Arbeitsrecht und erarbeitete sich als Partner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Hannover schnell einen Ruf als hervorragender Arbeitsrechtler.

2002 gründete er  KERNER Rechtsanwälte – Kanzlei für Arbeitsrecht. Sein fachliches Wissen hält Rechtsanwalt Kerner unter anderem durch regelmäßige Fortbildungen sowie eigene Vortrags- und Dozententätigkeiten stets aktuell.

Rechtsanwalt  Kerner ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn.  Wheaten Terrierhündin Bella freut sich auf die tägliche Abendrunde mit ihm.

„Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.“

(Laotse – chinesischer Philosoph)

Profil im Überblick

 

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg und Göttingen mit Prädikatsabschluss im ersten juristischen Staatsexamen
  • Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle im Schwerpunkt Arbeitsrecht mit Prädikatsabschluss im zweiten juristischen Staatsexamen
  • 1993 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1993 bis 2002 Rechtsanwalt und später gleichzeitig Partner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Hannover
  • 1996 Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht – Rechtsanwaltskammer Celle
  • 2002 Gründung der Kanzlei für Arbeitsrecht KERNER Rechtsanwälte
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle, des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Vortrags- und Dozententätigkeit im Arbeitsrecht
  • Zulassung bei allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht.