KERNER Rechtsanwälte – Rufen Sie uns an: 0511 27 900 80

Mo - Do von 8 - 17 Uhr & Fr 8 - 15 Uhr

Leisewitzstraße 28, 30175 Hannover

Ulrich Kerner und Michael Oder // Rechtsanwälte der Kanzlei Kerner
27. November 2019 / by kanzleiKerner

Anwalt-Kündigungsschutzklage-Hannover

Über uns

Unsere Kanzlei befindet sich in der Leisewitzstraße in Hannover in der Nähe des Arbeitsgerichts Hannover und des Landearbeitsgerichts Niedersachsen.

Wir vertreten ganz bewusst sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber im Raum Hannover und darüber hinaus. Diese Erfahrung im Perspektivenwechsel nutzen wir strategisch zu Ihren Gunsten. Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Anwälte haben wir auf diese Weise schon sehr viele Fälle aus jedem Aspekt des Arbeitsrechts erfolgreich begleitet. Jeder Anwalt unserer Kanzlei ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass er bereits eine Vielzahl abgeschlossener arbeitsrechtlicher Mandate bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, mehrere Prüfungen bestanden hat und jährlich mehrere Fortbildungen im Arbeitsrecht gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweist. Deshalb können wir mit Recht von uns sagen: Wir sind ausgezeichnete Anwälte für Arbeitsrecht.

Kündigungsschutzklage – sinnvoll oder nicht?

Die meisten Kündigungsschutzklagen, etwa 80% , werden durch einen gerichtlichen Vergleich wenige Wochen nach Einreichung der Kündigungsschutzklage erledigt. Ein gerichtlicher Vergleich bedeutet, dass beide Parteien sich in ihren Rechtsstandpunkten entgegenkommen. Sie haben also in aller Regel nach kurzer Zeit ein besseres Ergebnis als Sie ohne Einlegung dieser Klage erzielt hätten. Lassen Sie sich jedoch unbedingt zeitnah beraten; eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung bei Gericht vorliegen, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam.

Mehr darüber, ob eine Kündigungsschutzklage für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Vor dem Arbeitsgericht Hannover, welches für Kündigungsschutzklagen der in Hannover und Umgebung arbeitenden Arbeitnehmer in erster Instanz zuständig ist, besteht kein Anwaltszwang. Sie können also eine Kündigungsschutzklage auch ohne Hilfe eines Anwalts bzw. eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einlegen.

Sie werden sich hierdurch allerdings sehr wahrscheinlich im Nachteil befinden. Arbeitgeber lassen sich so gut wie immer entweder durch arbeitsrechtlich geschulte Mitarbeiter oder einen Anwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten. Diese sind in der Lage, die folgenden Besonderheiten des Arbeitsrechts zu beachten: Eigene Gerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte) mit eigenen Verhandlungsregeln, kurze Fristen, Rechtsprägung durch gerichtliche Urteile, strategische Verhandlungen, Wissensvorsprung durch Erfahrung.

Auch wenn hierdurch ein Ungleichgewicht entsteht, darf das Gericht nicht zu Ihren Gunsten eingreifen und Ihnen Tipps geben, sondern muss unparteiisch bleiben. Wir raten Ihnen daher dringend, sich auf Augenhöhe zu begeben und einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung im Kündigungsschutzverfahren zu beauftragen, der all das für Sie im Blick behält und sich kompetent und zielstrebig für Ihre Rechte und Ziele einsetzt.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Hannover?

Wie oben ausgeführt muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen seit Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden. Haben Sie als Arbeitnehmer/in Ihre Arbeitsleistung überwiegend in Hannover erbracht, ist das Arbeitsgericht Hannover zuständig.

Wir empfehlen, die Kündigungsschutzklage durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einreichen zu lassen. Hieran anschließend wird innerhalb von ca. zwei bis vier Wochen ein Termin vor dem Arbeitsgericht anberaumt, der so genannte Gütetermin. Auf diese Weise soll die Angelegenheit möglichst zügig geregelt werden, damit beide Parteien wissen, woran Sie in Zukunft sind. Eine gerichtliche Entscheidung erfolgt jedoch am Ende dieses Termins nicht, dafür häufig ein Vergleich zwischen den Parteien. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, beraumt das Arbeitsgericht einen so genannten Kammertermin an. Wann dieser Termin stattfindet, hängt von der aktuellen Arbeitsbelastung des Gerichts ab. Vor dem Arbeitsgericht Hannover findet ein solcher Termin erfahrungsgemäß zwischen drei und sieben Monate nach dem Gütetermin statt. In diesem Termin entscheidet das Gericht, falls es nicht doch noch zu einer Einigung kommt, über den Rechtsstreit.

Das können wir für Sie tun

Wir sind langjährig ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Neben dieser breiten Erfahrung durch unsere tägliche Arbeit bilden wir uns regelmäßig bei renommierten Anbietern fort und halten unser Wissen durch die Lektüre von Fachzeitschriften und die Nutzung juristischer Datenbanken aktuell. Dabei verlieren wir nie das Wichtigste aus dem Blick: Sie. Wir beweisen Ihnen gerne unsere Qualitäten. Eine ausführliche Übersicht über unser Leistungsangebot finden Sie hier: Leistungen und Kontaktdaten. Weitere Informationen über unsere Kanzlei und unser Selbstverständnis finden Sie hier: Unser Selbstverständnis und unsere Kontaktdaten.