Unter einer Zielvereinbarung versteht man eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, oft ein Jahr, zu erreichende betriebliche Ziele.
Eine Gratifikation bezeichnet eine zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gezahlte Zulage, die entweder an einen besonderen Anlass geknüpft ist (z.B. „echtes“ Weihnachtsgeld, siehe unter Urlaubs- + Weihnachtsgeld) oder an die Arbeitsleistung, hier insbesondere die Erreichung der vereinbarten Ziele. Diese Zahlung wird auch Bonus genannt.
Zweck der Zielvereinbarung ist die Motivation der Mitarbeitenden; als Leistungsanreiz wird ein Teil des Gehalts variabel gestaltet und von dem Erreichen der Ziele abhängig gemacht.
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