Ganz egal, wie Sie zu der Situation stehen – lassen Sie Ihre Kündigung auf Ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Bietet die Kündigung Angriffspunkte, lohnt es sich für Sie, Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch dann, wenn Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen.
Etwa 80 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, also einer Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Selten geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgesetzt wird. Erreicht wird allerdings regelmäßig die Zahlung einer Abfindung, mit welcher der Arbeitgeber Ihnen das Risiko der Unwirksamkeit der Kündigung „abkauft“.
In diesem Zuge kann auch eine Klärung noch offener Gehaltsansprüche herbeigeführt, eine Einigung über das Hinausschieben des Kündigungstermins erzielt, die Umwandlung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung erreicht, verbindliche Regelungen zum Arbeitszeugnis getroffen und vieles mehr vereinbart werden.