KERNER Rechtsanwälte – Rufen Sie uns an: 0511 27 900 80

Mo - Do von 9 - 16 Uhr & Fr 9 - 14 Uhr

Leisewitzstraße 28, 30175 Hannover

Kündigungsschutzklage

Da Sie als leitender Angestellter eine herausgehobene Stellung im Betrieb innehaben und sehr nahe an der Geschäftsleitung arbeiten, sind Sie vielleicht der Ansicht, ein Kündigungsschutzverfahren sei in Ihrem Fall aufgrund des Vertrauensverlustes zwecklos.

Da erscheint es mitunter verlockend, die ganze Angelegenheit hinter sich zu lassen und die Kraft in einen Neustart in einem anderen Unternehmen zu investieren.

Aber wie reagieren Sie

in dieser sehr emotionalen Situation

einer Kündigung richtig?

Was Sie tun müssen bei einer Kündigung? Wir sagen es Ihnen und helfen Ihnen durch diese schwere Zeit.

Wir aber raten Ihnen

Ganz egal, wie Sie zu der Situation stehen – lassen Sie Ihre Kündigung auf Ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Bietet die Kündigung Angriffspunkte, lohnt es sich für Sie, Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch dann, wenn Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen.

Etwa 80 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, also einer Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Selten geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgesetzt wird. Erreicht wird allerdings regelmäßig die Zahlung einer Abfindung, mit welcher der Arbeitgeber Ihnen das Risiko der Unwirksamkeit der Kündigung „abkauft“.

In diesem Zuge kann auch eine Klärung noch offener Gehaltsansprüche herbeigeführt, eine Einigung über das Hinausschieben des Kündigungstermins erzielt, die Umwandlung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung erreicht, verbindliche Regelungen zum Arbeitszeugnis getroffen und vieles mehr vereinbart werden.

Sie haben also die Chance, eine angemessene Abfindung zu erhalten und das gesamte Arbeitsverhältnis mit einem Mal rechtlich sicher und vollständig abzuwickeln.

Doch Vorsicht: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten.

Was können wir für Sie tun?

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf eine Kündigung zu reagieren. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten und vertreten seit Jahrzehnten Führungskräfte und leitende Angestellte im Umgang mit Kündigungen und in arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen verlässliche Antworten zu geben, Ihre Chancen realistisch darzustellen, Sie kompetent zu begleiten und Ihre Interessen durchsetzungsstark zu vertreten.

 

Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.