Auch für Sie als leitender Angestellter gelten grundsätzlich die Regelungen des Arbeitsrechts zum Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Das Gesetz misst dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes einen hohen Wert bei und schützt diesen durch Festlegung von Kündigungsgründen und Fristen. Außerdem müssen bei der Kündigung Formvorschriften beachtet werden. Hierbei werden häufig Fehler gemacht, so dass allein aus diesem Grund eine Kündigung unwirksam sein kann. Die wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.
Als leitender Angestellter können Sie sich vielleicht kaum vorstellen, ohne Gesichtsverlust noch einmal an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder Sie sehen das Vertrauensverhältnis zur Geschäftsleitung als irreperabel beschädigt an. Ein Kündigungsschutzverfahren muss jedoch nicht zu dem Ergebnis führen, dass Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das ist sogar die große Ausnahme. Vielmehr geht es regelmäßig vorrangig um die Verhandlung einer angemessenen Abfindung, Ihre Freistellung, die Klärung und Durchsetzung noch offener Ansprüche wie z. B. Urlaubsabgeltung oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Wir sind der Ansicht, dass Sie eine richtige Entscheidung ausschließlich auf Grund präziser, verlässlicher Informationen treffen können. Denn erst, wenn Sie wissen, was Ihre Rechte sind, können Sie Ihre Chancen richtig beurteilen.
Doch Vorsicht: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten.