Sofern Sie von einer Stellenabbau-Maßnahme betroffen sein werden oder es schon sind, erwägen Sie wahrscheinlich noch Ihre Optionen. Vielleicht befürchten Sie eine Kündigung und fragen sich, ob Sie hiergegen vorgehen möchten. Oder Sie möchten wissen, was genau der Sozialplan für Sie nun bedeutet.
So oder so ist es für Sie vielleicht hilfreich, zu wissen, dass wir seit Jahrzehnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Stellenabbaumaßnahmen – gerade auch gegenüber größeren Unternehmen – vertreten.
Eine Kündigung muss nicht rechtmäßig sein, nur weil sie Teil einer unternehmerischen Maßnahme ist. Mitarbeiter, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, genießen Kündigungsschutz. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich und für ein Unternehmen verhältnismäßig schwierig und aufwändig darzustellen.
Und ein Aufhebungsvertrag, den ihr Arbeitgeber formuliert hat, muss nicht per se ein schlechtes Angebot sein, sollte aber angesichts der Wichtigkeit Ihrer Entscheidung und der Komplexität der Situation sorgfältig geprüft werden. Für Sie ist in einem ersten Schritt bereits jetzt wichtig zu wissen, dass Sie eine Kündigung innerhalb von drei Wochen (gerichtlich) angreifen müssen, anderenfalls wird sie wirksam.
Sofern ein Freiwilligenprogramm existiert, gilt es Annahmefristen zu beachten und sofern ein Ausscheiden aus dem Unternehmen als Möglichkeit in Betracht kommt, sich mögliche Sprinter-Prämien zu Nutze zu machen.
In welcher konkreten Situation Sie sich derzeit auch befinden: Wir sind für Sie da und beraten Sie über Ihre Handlungsoptionen und Ihre realistischen Chancen schnell und verständlich. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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Weitere Informationen finden Sie in unserer Checkliste Kündigung.
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Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.