Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt oder Sie wollen das Arbeitsverhältnis selbst einvernehmlich auflösen?
Sprechen Sie uns an: Wir prüfen und verhandeln in Ihrem Sinne die Inhalte des Aufhebungsvertrages. Dabei haben wir auch mögliche Konsequenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld im Blick. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie individuell und helfen Ihnen, Ihre Position optimal durchzusetzen.
Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ist die Botschaft klar: Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Vielleicht ist diese Situation für Sie überraschend, vielleicht waren Sie auch vorbereitet. Da die Initiative aber nicht von Ihnen ausging, werden Sie sich nun fragen, was das für Sie bedeutet und ob Sie bei Nichtabschluss des Vertrags eine Kündigung befürchten müssen.