Die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses, insbesondere die Dauer der Arbeitszeit, das hierfür zu zahlende Gehalt und auch der Inhalt der Tätigkeit können jederzeit einvernehmlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geändert werden. Sollte ein solches Einvernehmen jedoch nicht bestehen – was typischerweise bei einer geplanten Absenkung des Gehaltes der Fall ist – kann der Arbeitgeber nicht einfach einseitig die wesentlichen Arbeitsbedingungen neu bestimmen. Die einzige Möglichkeit für Ihren Arbeitgeber, sein Interesse durchzusetzen, ist, das aktuelle Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden und nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis zu den dann geänderten Bedingungen anzuknüpfen. Hierfür wird Ihnen eine Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) zugestellt, verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit geänderten Bedingungen. Diesen Vorgang nennt man Änderungskündigung.
Wichtig: Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten, haben Sie nur 3 Wochen Zeit dagegen vorzugehen.
Handeln Sie also schnell: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.