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Betriebsvereinbarungen

Definition

Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossen und können verschiedene Sachverhalte regeln, beispielsweise Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit), Themen des Arbeitsschutzes und der mobilen Arbeit (HomeOffice) oder Regelungen zur Dienstplangestaltung. Auf diese Weise wirken Betriebsvereinbarungen unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Grundlage für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist oft  § 87 BetrVG, der zu zahlreichen innerbetrieblichen Themen die Mitbestimmung des Betriebsrats vorsieht.

Infografik über Beispiele für Betriebsvereinbarungen

Unterschiedliche Vereinbarungen

Zu unterscheiden sind erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen. Erzwingbar ist eine Betriebsvereinbarung dann, wenn der Betriebsrat bei Weigerung des Arbeitgebers die Einigungsstelle anrufen kann. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 87 Abs. 2 BetrVG).

Auch für Betriebsvereinbarungen gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz; das bedeutet, verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern dürfen auch in einer Betriebsvereinbarung ausschließlich aus sachlichen Gründen unterschiedlich behandelt werden.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht vor, dass Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen sind; inzwischen dürfte dies häufig im betrieblichen Intranet erfolgen.

Was können wir für Sie tun?

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