Ob das Arbeitsverhältnis noch läuft oder ob es beendet ist, es kommt vor, dass Arbeitnehmer unberechtigte Forderungen geltend machen. Meistens geht es um vermeintlich noch offene Gehalts- oder Urlaubsansprüche. Wir schätzen für Sie die Situation ein, wenn Arbeitnehmer plötzlich Überstunden vergütet haben möchten und Sie von deren Ableistung gar nichts wussten oder diese nicht angeordnet bzw. geduldet haben.
Wir prüfen für Sie, ob Gehalt in bestimmten Konstellationen fortgezahlt werden muss oder nicht. Wir wissen, in welchen Fällen Zuschläge auf den Stundenlohn gezahlt werden müssen und wann nicht. Wir können für Sie berechnen, ob noch Urlaubsansprüche bestehen oder nicht und welche Folgen dies hat.