Ihnen werden im Fall einer Massenentlassung gegenüber einer „normalen“ Kündigung noch zusätzliche Pflichten auferlegt. Geschehen hier Fehler, kann die gesamte Charge an Kündigungen angreifbar sein. Es ist daher ratsam, solche Kündigungen sehr sorgfältig vorzubereiten, um den gekündigten Arbeitnehmern keine zusätzlichen Chancen im Kündigungsschutzverfahren zu bieten.
Wie der Name sagt, handelt es sich bei einer Massenentlassung um die Entlassung von mehreren, einer „Masse“ von Arbeitnehmern. Genauer gesagt spricht man von einer Massenentlassung, wenn gleichzeitig oder innerhalb von 30 Tagen eine in § 17 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) definierte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wird. In Betrieben mit 20 bis 60 Arbeitnehmern ab dem 6. Arbeitnehmer, in Betrieben unter 500 Arbeitnehmern ab dem 26. Arbeitnehmer oder ab 10 % der Belegschaft und in Betrieben ab 500 Arbeitnehmern bei mindestens 30 Arbeitnehmern.
Sie benötigen Unterstützung bzw. Begleitung bei der Umsetzung einer Massenentlassung? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Speziallisten im Arbeitsrecht und beraten mit einer klaren Strategie, verständlicher Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten bei Personalabbaumaßnahmen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen.
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