Ihr Arbeitnehmer fordert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von Ihnen? Möglicherweise haben Sie einen Sozialplan abgeschlossen oder eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ausgesprochen. Dann hat Ihr Arbeitnehmer einen entsprechenden Anspruch. In anderen Fällen ist die Vereinbarung auf eine Abfindungszahlung das Ergebnis von Verhandlungen, die aber auch dazu führen können, dass überhaupt keine Abfindung gezahlt wird.
Beenden Sie als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher ein Arbeitsverhältnis, gibt es dafür einen Grund. Es steht eine Umstrukturierung an, der Arbeitsplatz fällt weg oder Ihr Mitarbeiter bringt nicht die von Ihnen gewünschte Leistung. Unschöner Nebeneffekt bei Personalmaßnahmen ist allerdings, dass die Mitarbeiter häufig eine Abfindung fordern.
In diesem Bereich herrscht viel Unsicherheit, denn für die Zahlung von Abfindungen gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine gesetzlichen Regelungen. Die so genannte Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr dient lediglich der Orientierung und wird häufig entsprechend der Situation – und dem Verhandlungsgeschick – angepasst.