Was beinhaltet das Fragerecht des Arbeitgebers der Einstellung?

Bei dem Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern geht es vor allem darum, welche Fragen in einem Bewerbungsgespräch gestellt werden dürfen. Der zulässige Inhalt von Fragen des Arbeitnehmers bei der Einstellung von Arbeitnehmern ist durch einen Interessenausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers an persönlichkeitsrechtsrelevanten Fragen, die einen Bezug zum Betrieb aufweisen und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers zu bestimmen.

Welche Fragen des Arbeitgebers sind mit Sorgfalt zu behandeln?

Über die Zulässigkeit folgender Fragebereiche des Arbeitgebers bei der Einstellung von Arbeitnehmern sollte sich vorab genauer informiert werden:

  • Schwangerschaft
  • Schwangerschaftspläne
  • Schwerbehinderung
  • Ermittlungsverfahren
  • Geplante Heirat
  • Gesundheitszustand
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Lohn- und Gehaltspfändung
  • Parteizugehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Vermögensverhältnisse
  • Vorstrafen
  • Wehr- und Ersatzdienst

Welche Fragen umfasst das Fragerechts des Arbeitgebers?

In der Rechtsprechung hat sich im Laufe der Zeit, eine umfangreiche Kasuistik zur Zulässigkeit bestimmter Fragen bei Einstellungsgesprächen und in Einstellungsfragebögen herausgebildet.

Welche Fragen dürfen über das Alter gestellt werden?

Dem Arbeitgeber ist davon abzuraten, konkret nach dem Alter eines Bewerbers zu fragen oder ein Lichtbild zu verlangen, da daraus auf eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen der Herkunft bzw. des Alters geschlossen werden könnte.

Welche Fragen dürfen zum beruflichen Werdegang gestellt werden?

Fragen nach Prüfungs- und Zeugnisnoten, dem beruflichen Werdegang oder Sprachkenntnissen sind zulässig. Die Vorlage gefälschter Prüfungsunterlagen oder eine unvollständige oder unrichtige Beantwortung von den gestellten Fragen nach dem beruflichen Werdegang, kann zu einer Anfechtbarkeit des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB führen.

Welche Fragen dürfen zum Gesundheitszustand gestellt werden?

Eine allgemeine Auskunftspflicht über ausgeheilte oder akute Erkrankungen besteht nicht. Auch eine latente Gesundheitsgefährdung ist nicht offenbarungspflichtig. Erkrankungen, die den Arbeitnehmer wegen der Ansteckungsgefahr oder der Schwere der Erkrankung an der Erbringung der Arbeitsleistung dauerhaft hindern, sind mitzuteilen.

Darf nach eine Gewerkschaftszugehörigkeit gefragt werden?

Der Arbeitgeber darf bei der Einstellung nach überwiegend vertretener Auffassung, nicht nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen.

Darf nach der Absicht, zukünftig zu heiraten gefragt werden?

Die häufig gestellte Frage nach einer geplanten Heirat ist unzulässig.

Ist die Frage nach einer Haftstrafe zulässig?

Nur, wenn ein Arbeitnehmer in Kürze eine Haftstrafe antreten muss und daher voraussichtlich seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, muss er dies unabhängig vom Haftgrund offenbaren.

Ist die Frage nach Lohn- und Gehaltspfändung zulässig?

Ob der Arbeitgeber nach einer Lohn- oder Gehaltspfändungen fragen darf, ist umstritten. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, dürfte bei umfangreichen Pfändungen wegen der zusätzlichen Arbeit gegeben sein.

Darf nach der Religions- und Parteizugehörigkeit gefragt werden?

Der Arbeitgeber darf nicht nach Religions- und Parteizugehörigkeit fragen. Bei parteipolitischen oder konfessionellen Institutionen gelten jedoch Ausnahmen.

Ist die Frage nach einer aktuellen Schwangerschaft zulässig?

Die Frage nach der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin stellt eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar und ist daher unzulässig.

Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen?

Die Frage nach der Schwerbehinderung galt laut der vergangenen Rechtsprechung als zulässig. Heutzutage wird die Frage nach der Behinderung als unzulässig eingestuft im Hinblick auf das Verbot der Diskriminierung Behinderter. Die Frage ist zugelassen, wenn aufgrund der konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes ein besonderes Informationsbedürfnis besteht.

Ist die Frage nach der Vergütung im vorhergehenden Arbeitsverhältnis zulässig?

Das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Frage nach der Höhe der Vergütung des vorherigen Arbeitsverhältnisses hängt davon ab, ob die vorherige Vergütung für die erwünschte Stelle relevant ist oder ob der Bewerber von sich aus diese als Mindestvergütung angefordert hat.

Kann nach den Vermögensverhältnissen des Bewerbers gefragt werden?

Grundsätzlich ist die Frage nach den Vermögensverhältnissen des Bewerbers ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um die Einstellung eines anweisenden Angestellten oder sonstigen Arbeitnehmers in einer Vertrauensposition.

Darf nach Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren gefragt werden?

Die Frage nach Vorstrafen ist nur begrenzt zulässig. Wenn die Frage für die Besetzung des Arbeitsplatzes von Bedeutung ist, ist sie zulässig. Kraftfahrer dürfen daher nach Verkehrsdelikten und Kassierer nach Vermögensdelikten gefragt werden. Bei aktuellen Ermittlungsverfahren darf der Arbeitgeber nur dann danach fragen, wenn durch das Ermittlungsverfahren Bedenken an der Tauglichkeit des Arbeitnehmers entstehen. Zum Beispiel wäre ein Ermittlungsverfahren gegen einen Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angebracht, die persönliche Eignung eines Erziehers in Frage zu stellen.

 

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