Wozu dient das Einstellungsgespräch?

Das Einstellungsgespräch ist häufig die zweite Stufe eines Bewerbungsverfahrens und dient dazu, dass sich der Arbeitgeber einen persönlichen Eindruck von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern machen kann. Um eine erfolgreiche Bewerberauswahl gewährleisten zu können, zeigt sich, dass ein gut strukturiertes Einstellungsgespräch unerlässlich ist. Das bedeutet, dass das Einstellungsgespräch einen formellen Fragenkatalog aufweisen sollte, der aber Raum lässt auf die Individualität des Bewerbers eingehen zu können, um Detailfragen zu klären. Der Bewerber sollte das Einstellungsgespräch nutzen, um seine persönlichen Stärken herauszustellen und mögliche Schwächen aufzuzeigen.

Was ist das Ziel eines Einstellungsgesprächs?

Das hauptsächliche Ziel eines Einstellungsgesprächs ist ein kurzes aber möglichst umfassendes Kennenlernen beider Seiten.

Folgende Ziele verfolgt ein Arbeitgeber bei einem Einstellungsgespräch:

  • Die Persönlichkeit und die Integrationsmöglichkeit des Bewerbers in das Unternehmen werden überprüft
  • Die Daten des Bewerbers werden überprüft und fehlende Angaben werden ermittelt
  • Die Kenntnisse des Bewerbers werden beurteilt
  • Der Arbeitgeber verschafft sich einen persönlichen Eindruck über den Bewerber
  • Die Leistungsbereitschaft des Bewerbers wird beurteilt
  • Der Arbeitgeber verschafft sich einen Überblick über die Erwartungen und Vorstellungen des Bewerbers
  • Der Arbeitgeber überprüft die Einsatzmöglichkeit des Bewerbers

Der Bewerber hat in einem Einstellungsgespräch die Möglichkeit, sich dem Arbeitgeber persönlich zu präsentieren. Das Einstellungsgespräch sollte vom Bewerber dazu genutzt werden, seine Interesse an dem Arbeitsplatz in dem jeweiligen Unternehmen dadurch zu bekunden, dass er Fragen stellt. Diese können folgende Inhalte haben:

  • Fragen zum Unternehmen
  • Fragen zur ausgeschriebenen Stelle in dem Unternehmen
  • Fragen zur Unternehmenskultur, Organisation und Führungsstil
  • Fragen zu eventuellen Aufstiegschancen oder eventuelle Risiken
  • Fragen zu den Arbeitszeiten, Urlaub und der Vergütung der ausgeschriebenen Stelle

 

Welche Fragen können einen Bewerber im Einstellungsgespräch erwarten?

Der im Regelfall zeitlich begrenzte Umfang eines Einstellungsgesprächs führt dazu, dass ein Arbeitgeber sehr gezielte Fragen stellen muss, um sich einen umfassenden Eindruck von dem jeweiligen Bewerber verschaffen zu können. Daher versuchen sich Arbeitgeber während des Einstellungsgesprächs, mit Fragen aus unterschiedlichen Gebieten, ein möglichst umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Bewerbers zu verschaffen. Folgenden Fragen werden regelmäßig in Einstellungsgesprächen gestellt:

  • Fragen zu den Gründen und Motiven der Bewerbung
  • Fragen zur Leistungsmotivation des Bewerbers
  • Fragen zur Ausbildung und dem beruflichen Werdegang des Bewerbers
  • Fragen nach dem sozialen Hintergrund des Bewerbers
  • Fragen nach dem persönlichen Profil des Bewerbers (Stärken und Schwächen)
  • Fragen nach den beruflichen Zielen des Bewerbers
  • Fragen nach eventuellen gesundheitlichen Einschränkungen des Bewerbers
  • Fragen zur Position / Stelle, die der Bewerber einnehmen möchte

 

Welche Fragen können von Bewerbern gestellt werden?

Bewerber sollten bei Einstellungsgespräch die Möglichkeit für sich nutzen, Fragen über den Arbeitsplatz oder das Unternehmen zu stellen, um so ihr Interesse an einem Arbeitsverhältnis unterstreichen zu können. Dazu kann der Bewerber bei einem Einstellungsgespräch folgende Frage stellen:

  • Fragen zur Einarbeitungsphase im Betrieb
  • Relevante Fragen zum Unternehmen/Betrieb (z.B. Firmenphilosophie)
  • Fragen zu den Aufgabengebieten der Tätigkeit
  • Die Frage ob die Stelle neu geschaffen oder neu besetzt wird
  • Fragen zu den Rahmenbedingungen (Fest-/Gleitzeit; Kernarbeitszeiten)
  • Fragen zum Gehalt
  • Fragen zur Möglichkeit von Weiterbildungen
  • Fragen zu den Zukunftschancen / Karriereaussichten

 

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Einstellungsgesprächen?

Der Betriebsrat besitzt gegenüber dem Arbeitgeber einen umfassenden Informations- und Mitbestimmungsanspruch. Dieses erstreckt sich auch auf den Bereich der Einstellung von neuen Mitarbeitern. Dieses Mitbestimmungsrecht umfasst gemäß des § 99 Abs.1 BetrVG Unternehmen, in denen ständig mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Betriebsrat hat grundsätzlich keinen Anspruch, an Einstellungsgesprächen teilzunehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass dem Betriebsrat aufgrund einer Betriebsvereinbarung ein Recht auf Teilnahme an Einstellungsgesprächen eingeräumt wird.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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