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7. Mai 2012 / by Katja Kläfker

Warum zum Fachanwalt?

Der richtige Anwalt

Ratsuchende stehen in der Regel zunächst vor dem Problem, für ihren Fall den richtigen Anwalt zu finden. Wenn man auf Grund eigener Erfahrungen nicht auf einen Anwalt zurückgreifen kann oder möchte, führt der Weg zum Anwalt häufig über eine Recherche in den Gelben Seiten oder im Internet, jedoch mit einem eher frustrierenden Ergebnis. Man wird von einer Flut von Informationen nahezu erschlagen; es gibt eine Vielzahl von Rechtsgebieten, Anwälte ohne besondere Spezialisierung und Fachanwälte, andere Anwälte wiederum werben mit Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkten.

Welcher Anwalt?

Auf keinen Fall sollte man den Fehler machen, sein Rechtsproblem irgendeinem Rechtsanwalt anzuvertrauen. Die Frage darf nicht nur sein, ob der Rechtsanwalt bereit ist, den Fall zu übernehmen, sondern vor allem auch, ob er dazu befähigt ist. Der Vergleich mit Ärzten ist durchaus angebracht, bei einem Beinbruch würde niemand auf die Idee kommen, zu einem Dermatologen zu gehen. Für Anwälte gilt nichts anderes, man sollte immer auf einen in dem jeweiligen Rechtsgebiet qualifizierten Anwalt zurückgreifen. Vor allem das Arbeitsrecht ist von vielen Besonderheiten und sehr kurzen Fristen geprägt, bei deren Verstreichen lassen ein Rechtsverlust droht. So muss zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden; geschieht dieses nicht, ist die Kündigung in der Regel schon wegen der Versäumung der Klagefrist wirksam. Zudem enthalten Gesetze, Tarif- und Arbeitsverträge häufig so genannte Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, damit diese nicht verfallen. Unzureichende Kenntnisse der Besonderheiten des Arbeitsrechts können fatale Folgen haben.

Worauf sollte man achten?

Aber worauf sollte man bei der Auswahl des Anwaltes achten, woran erkannt man die besondere Qualifikation? Vor einer Änderung der Berufsordnung für Rechtsanwälte gab es insoweit eine strikte Dreiteilung in Fachanwaltschaften, Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte. Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte werden in der Praxis zwar nach wie vor verwendet, sind aber in der Berufsordnung selbst durch die Benennung von Teilbereichen der Tätigkeit und die Verwendung qualifizierender Zusätze ersetzt worden, was wegen des Wegfalls der klaren Begrifflichkeiten eher eine Verwässerung zur Folge hat. Bereits nach Regelungen der Berufsordnung sind Fachanwaltschaften deutlich hervorgehoben, denn die Benennung von Teilbereichen der Tätigkeit oder die Verwendung qualifizierender Zusätze ist dann unzulässig, soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen.

Die Stellung des Fachanwaltes

Die besondere Stellung von Fachanwälten wird weiter dadurch deutlich, dass Fachanwaltstitel im Gegensatz zu anderen Bezeichnungen durch die Rechtsanwaltskammern in einem förmlichen Verfahren nach der Fachanwaltsordnung verliehen werden, wenn der Anwalt durch die Absolvierung eines mehrwöchigen Fachanwaltslehrganges und Prüfungen besondere theoretische Kenntnisse sowie durch den Nachweis einer Vielzahl bearbeiteter Fälle in diesem Rechtsgebiet besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat. Außerdem ist der Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und auch dieses gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Bei der Suche nach dem richtigen Anwalt sollte deshalb ein entsprechender Fachanwaltstitel zwar nicht das alleinige, aber ein wesentliches Kriterium sein.

 

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