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30. März 2012 / by kanzleiKerner

Kündigung während einer Erkrankung zulässig?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gehen nicht selten davon aus, eine während einer Erkrankung des Arbeitnehmers ausgesprochene Kündigung sei ohne weiteres nur deswegen unwirksam, weil diese während der Krankheit des Arbeitnehmers erklärt wurde. Es gibt zwar eine Vielzahl von Gründen, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können, der Umstand jedoch, ob die Kündigung während einer Krankheit erklärt wurde oder nicht, ist für die Wirksamkeit der Kündigung unerheblich.

Außerordentliche Kündigungen

Genau genommen gibt es sogar Sachverhalte, bei denen eine Kündigung während einer Krankheit erklärt werden muss. Insbesondere eine außerordentliche Kündigung ist nur dann wirksam, wenn diese innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Kenntniserlangung von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgt. Ist der Arbeitnehmer jedoch erkrankt und dauert die Erkrankung länger als die zweiwöchige Erklärungsfrist, dann wäre die außerordentliche Kündigung allein deswegen unwirksam, weil diese nicht während der Erkrankung erklärt wurde.

Krankheit kann zulässigen Kündigungsgrund darstellen

Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes eine Krankheit im Rahmen einer personenbedingten Kündigung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sogar einen zulässigen Kündigungsgrund darstellen. Eine Fallgruppe hierzu bildet die dauernde Arbeitsunfähigkeit; auch hier muss der Arbeitgeber zwangsläufig die Kündigung während der Krankheit erklären.

Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlungen bleibt unberührt

Zu beachten ist jedoch, dass die gesetzlichen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum von 6 Wochen unberührt bleiben, wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Krankheit kündigt. Eine solche „Anlasskündigung“ wird dann vermutet, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von der Krankheit hat und die Kündigung zeitnah zur (in der Regel während) Erkrankung erklärt wird. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die über den Ablauf der Kündigungfrist hinausgeht, kann der Arbeitgeber deshalb trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sein, das Entgelt auch über den Ablauf der Kündigungsfrist, im Extremfall für bis zu 6 Wochen, fortzuzahlen.

Anwaltliche Hilfe bei Kündigungen in Anspruch nehmen

Bei Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung und  etwaigen Rechtsfolgen empfehlen wir, frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Vor allem Arbeitnehmer sollten unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da die klageweise Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung nur innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungszugang erfolgen kann.

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