KERNER Rechtsanwälte – Rufen Sie uns an: 0511 27 900 80
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Vorgehen bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und wissen nicht, ob und wie Sie sich dagegen wehren sollen?
Kontaktieren Sie uns: Eine Abmahnung ist in der Praxis häufig eine Vorstufe für eine spätere Kündigung und nur unter bestimmte Voraussetzungen wirksam. Wir als Anwälte für Arbeitsrecht prüfen die Abmahnung und erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten sowie taktische Erwägungen im Hinblick auf ein späteres Kündigungsschutzverfahren.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die förmliche Beanstandung Ihres Verhaltens. Das ist vor allem dann schmerzhaft, wenn der Vorwurf nicht zutrifft. Trotz aller Emotionalität ist für Sie erst einmal wichtig, zu wissen, ob die Abmahnung überhaupt formell richtig ausgesprochen wurde. Denn die Anforderungen sind hoch und entsprechend häufig kommt es hierbei zu Fehler seitens der Arbeitgeber.
Eine Abmahnung hat mehrere zwingend erforderliche Bestandteile.
Das beanstandete Verhalten muss präzise und zutreffend beschrieben werden. Nicht ausreichend wäre die Beschreibung „Sie sind schon zwei Mal zu spät gekommen“, ausreichend wäre erst eine solche Formulierung: „Sie sind am 22.10.2022 nicht zu Ihrem Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr, sondern erst um 08:20 Uhr im Betrieb erschienen.“
Das Verhalten muss als Vertragspflichtverletzung gerügt und der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, sich künftig vertragsgetreu zu verhalten.
Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis kündigen wird.
Wird nur eine dieser Voraussetzungen nicht (genau genug) erfüllt, ist die Abmahnung unwirksam. In diesem Fall können Sie verlangen, dass Ihr Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernt. Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die behauptete Pflichtverletzung nicht nachweisen kann, wenn Sie gegen diese vorgehen.
Was können wir für Sie tun?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, die entweder inhaltlich oder formal nicht korrekt ist, erörtern wir mit Ihnen gern Ihre Möglichkeiten, sich gegen diese Abmahnung zu wehren. Dazu stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: Sie können entweder eine Gegendarstellung verlangen, die zu Ihrer Personalakte genommen werden muss, oder sich für ein gerichtliches Vorgehen entscheiden.
Wir beraten Sie zum Für und Wider beider Möglichkeiten und erörtern mit Ihnen außerdem den besten Zeitpunkt, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Denn: Nutzt Ihr Arbeitgeber die Abmahnung absehbar dazu, eine Kündigung vorzubereiten, kann es empfehlenswert sein, sich auf die Unwirksamkeit erst im Kündigungsschutzverfahren zu berufen. Auf diesem Weg wird Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber die Beweisführung erschwert. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige wirksame (!) Abmahnung ist in der Regel ebenfalls unwirksam. Die Folge: Ihre Erfolgsaussichten verbessern sich drastisch und Ihre Verhandlungsposition wird massiv gestärkt.
Näheres zum Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens erfahren Sie hier.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Profis in Sachen Abmahnung und beraten täglich zu diesem Thema. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen im Fall einer Abmahnung mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten zur Seite zu stehen. Und mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen dafür zu sorgen, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.
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