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Änderungskündigung

Sie wollen das Gehalt, die Arbeitszeit oder die Aufgaben eines Arbeitnehmers ändern?

Wollen Unternehmer die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern ändern und ist dies einvernehmlich nicht möglich, kommt eine Änderungskündigung in Frage – unter bestimmten Voraussetzungen.

Die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, insbesondere die Dauer der Arbeitszeit, das hierfür zu zahlende Gehalt und in einem grundsätzlichen Sinn auch der Inhalt der Tätigkeit können jederzeit einvernehmlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer geändert werden. Sollte ein solches Einvernehmen jedoch nicht bestehen, kann das gewünschte Ergebnis nur über eine Änderungskündigung erreicht werden. Mit einer solchen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit dem Ziel beendet, ein nachfolgendes Arbeitsverhältnis nahtlos zu den neuen Bedingungen anzuknüpfen. Hierfür wird eine Kündigung ausgesprochen, verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit geänderten Bedingungen.

Die Voraussetzungen, ob eine Änderungskündigung wirksam ist, hängen – wie so oft – davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet bzw. zusätzlich oder allein von Sonderkündigungsschutzregelungen (beispielsweise Elternzeit, Mutterschutz, anerkannte Schwerbehinderung, Arbeitnehmervertreter).

Die rechtlichen Fragestellungen bei der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Änderungskündigung sind komplex. Falls Sie unsicher sind, wie Sie eine Änderungskündigung durchsetzen können, raten wir Ihnen, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Wir sind Spezialisten im Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung bei den Themen Veränderung von Arbeitsbedingungen, Änderungskündigungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

Illustration Änderungskündigung mit möglichen Zielen des Arbeitgebers

Sie wollen das Gehalt, die Arbeitszeit oder die Aufgaben eines Arbeitnehmers ändern?

Wollen Unternehmer die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern ändern und ist dies einvernehmlich nicht möglich, kommt eine Änderungskündigung in Frage – unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer hat nach Zugang einer Änderungskündigung folgende Reaktionsmöglichkeiten:

  • Annahme des Änderungsangebots. Der Arbeitsvertrag kommt nach dem Auslauf der Kündigungsfrist mit den neuen Bedingungen zustande.
  • Ablehnung des Änderungsangebots. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis nach Auslauf der Kündigungsfrist.
  • Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt nach § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Diese Annahme unter Vorbehalt muss binnen der Kündigungsfrist, spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, erfolgen.

Mit einer Änderungskündigungsschutzklage wird das Angebot unter „Vorbehalt der Rechtfertigung” angenommen. Wird die Änderungskündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht eingereicht, werden die einzelnen Änderungen im Falle der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes durch das Gericht geprüft. Sollte die soziale Rechtfertigung auch nur bei einem Punkt der geänderten Arbeitsbedingungen nicht vorliegen, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Obsiegt der Arbeitnehmer im Änderungskündigungsschutzverfahren, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort. Falls nicht, wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.

Würfel mit den Worten Change/ Chance aufgedruckt

Wie muss das Änderungsangebot gefasst sein?

Das Änderungsangebot muss zeitgleich mit der Kündigung zugehen, es darf also nicht nachgeschoben werden. Außerdem muss das Änderungsangebot mindestens bestimmbar – also etwas weniger als bereits im Einzelnen bestimmt, aber mehr als eine unkonkrete Ankündigung – sein. Dem Arbeitnehmer müssen also die künftig geltenden Arbeitsbedingungen ausreichend deutlich dargelegt werden. Schließlich muss das Änderungsangebot auch in rechtlicher Hinsicht zulässig sein.

Ist eine Kündigung zur Verringerung des Gehaltes rechtmäßig?

In besonderen Fällen wie betrieblichen Notlagen kann das möglich sein. Sollten keine besonderen Umstände vorliegen, bürdet die Rechtsprechung allerdings das Risiko für die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberseite auf, so dass eine Änderungskündigung mit dem alleinigen Ziel, das Gehalt abzusenken, in der Regel angreifbar ist.

Wie läuft ein Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Änderungsangebots ab?

Die angestrebten Änderungen müssen sozial gerechtfertigt sein. Insbesondere dürfen sich die geänderten Arbeitsbedingungen nur so weit von dem Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, wie es erforderlich ist, um ein legitimes Ziel zu erreichen.

Welche Ziele legitim sind und welche nicht mehr, kann nicht schematisch zusammengefasst werden; hierzu ist der konkrete Fall und seine Umstände zu prüfen.

Was können wir für Sie tun?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, das von Ihnen gewünschte Ergebnis mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten umzusetzen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.

 

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Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.