Sie wollen das Gehalt, die Arbeitszeit oder die Aufgaben eines Arbeitnehmers ändern?
Wollen Unternehmer die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern ändern und ist dies einvernehmlich nicht möglich, kommt eine Änderungskündigung in Frage – unter bestimmten Voraussetzungen.
Die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, insbesondere die Dauer der Arbeitszeit, das hierfür zu zahlende Gehalt und in einem grundsätzlichen Sinn auch der Inhalt der Tätigkeit können jederzeit einvernehmlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer geändert werden. Sollte ein solches Einvernehmen jedoch nicht bestehen, kann das gewünschte Ergebnis nur über eine Änderungskündigung erreicht werden. Mit einer solchen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit dem Ziel beendet, ein nachfolgendes Arbeitsverhältnis nahtlos zu den neuen Bedingungen anzuknüpfen. Hierfür wird eine Kündigung ausgesprochen, verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit geänderten Bedingungen.
Die Voraussetzungen, ob eine Änderungskündigung wirksam ist, hängen – wie so oft – davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet bzw. zusätzlich oder allein von Sonderkündigungsschutzregelungen (beispielsweise Elternzeit, Mutterschutz, anerkannte Schwerbehinderung, Arbeitnehmervertreter).
Die rechtlichen Fragestellungen bei der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Änderungskündigung sind komplex. Falls Sie unsicher sind, wie Sie eine Änderungskündigung durchsetzen können, raten wir Ihnen, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Wir sind Spezialisten im Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung bei den Themen Veränderung von Arbeitsbedingungen, Änderungskündigungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
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