Ihr Betriebsrat fordert die Einrichtung einer Einigungsstelle oder Sie sehen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat als gescheitert an und möchten die Einsetzung der Einigungsstelle initiieren?
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Ihr Betriebsrat fordert die Einrichtung einer Einigungsstelle oder Sie sehen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat als gescheitert an und möchten die Einsetzung der Einigungsstelle initiieren?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten Arbeitgeber. Wir beraten und begleiten Sie bei dem Verfahren der Einsetzung einer Einigungsstelle und stehen Ihnen selbstverständlich auch in den Verhandlungen zur Seite.
Dabei gehören eine klare Strategie, verständliche Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Selbstverständnis.
Betriebsrat und Arbeitgeber sollen innerbetriebliche Einigungen erzielen. Das ist allerdings nicht immer möglich. Für diese Fälle und hier insbesondere solche, die der erzwingbaren Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegen, ist die Einrichtung einer Einigungsstelle vorgesehen. Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht, sondern eine betriebsverfassungsrechtliche Einrichtung eigener Art.
Sie nimmt ersatzweise die Rolle ein, die regulär die Betriebspartner – also Sie und der Betriebsrat – innehaben. In dieser Rolle kommt der Einigungsstelle allerdings Entscheidungsfunktion zu. Das bedeutet, dass der Spruch der Einigungsstelle eine allseitig verbindliche Entscheidung mit der Wirkung einer Betriebsvereinbarung darstellt.
Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, den Einfluss auf das Verfahren vor der Einigungsstelle so intensiv wie möglich zu nutzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Betriebsrat bei schwierigen Fragestellungen berechtigt ist, sich in dem Verfahren vor der Einigungsstelle anwaltlich vertreten zu lassen.
Insbesondere in diesen Fällen ist es überaus ratsam, schon aus Gründen der Waffengleichheit gleichfalls ebenfalls anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Aber auch in allen übrigen Fällen ist es Ihnen gestattet, anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. So können wir als im kollektiven Arbeitsrecht erfahrene Anwälte das Verfahren vor der Einigungsstelle begleiten und Ihre Interessen wahrnehmen.
Mehr über den Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle erfahren Sie hier.
Es gehört zu unserem Selbstverständnis, das von Ihnen gewünschte Ergebnis mit klarer Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten umzusetzen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Denn unser Anliegen ist, Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
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Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.