Wirtschaftliches Denken und Handeln verlangt mitunter von Ihnen, grundlegende Entscheidungen für die künftige Betriebsstruktur zu treffen. Umfasst diese Entscheidung den Abbau von Personal, sind die betroffenen Mitarbeiter häufig bereits über den „Flurfunk“ alarmiert, was die Situation zusätzlich schwierig gestaltet.
Dies sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, diese unangenehme Aufgabe schnell hinter sich zu bringen, ohne sich eingehend mit den rechtlichen Voraussetzungen befasst zu haben. Die Wirksamkeit von Kündigungen hat der Gesetzgeber an die Einhaltung von Standards gebunden und, wobei im Fall mehrfacher Entlassungen noch zusätzliche Vorgaben einzuhalten sind. Und auch der Abschluss von Aufhebungsverträgen sollte nicht unterschätzt werden, sowohl was das hierfür erforderliche Verhandlungsgeschick als auch die einzuhaltenden rechtlichen Rahmenbedingungen angeht.
Daher werden diesen Maßnahmen häufig Anreizprogramme für ein freiwilliges Ausscheiden vorgeschaltet.
Sie benötigen Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines Freiwilligenprogramms in Ihrem Unternehmen? Wir beraten und begleiten Sie in dieser schwierigen Situation. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir jahrelange Erfahrung bei Personalabbaumaßnahmen. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.