Als Arbeitgeber investieren Sie in berufliche Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeitenden in der Hoffnung, möglichst langfristig von deren neuen Kenntnissen zu profitieren.
Diese Erwartung ist allerdings untrennbar mit dem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses mit der/dem fortgebildeten Mitarbeiter/in verknüpft. In dem Bedürfnis, sich abzusichern, wird daher häufig zu Vereinbarungen gegriffen, wonach die Fortbildungskosten zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung der Fortbildung endet.
Hier kann es zu einem Spannungsverhältnis kommen, denn gerade gut qualifizierte Arbeitnehmer verzichten ungern darauf, sich auf dem Arbeitsmarkt frei bewegen zu können („Mobilitätsinteresse“). Die Rechtsprechung hat in dem Bemühen, diese Interessen auszugleichen, Voraussetzungen aufgestellt, innerhalb deren Grenzen solche Vereinbarungen gültig sind. Durch die vielfältige Rechtsprechung ist die Formulierung solcher Klauseln mittlerweile allerdings kompliziert geworden, zumal sie bei geänderter Rechtsprechung angepasst werden müssen.