Was sind personelle Einzelmaßnahmen?

Eine Personelle Einzelmaßnahme ist nach § 99 Abs. 1 BetrVG jede individuelle Maßnahme eines Arbeitgebers die das Arbeitsverhältnis zu einem Arbeiternehmer in erheblicher Weise berührt. Zu den personellen Einzelmaßnahmen zählen die Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung sowie die Arbeitgeberkündigung. Überdies stellen die personellen Einzelmaßnahmen einen Teilbereich der betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte des Betriebsrats dar.

Was sind personelle Einzelmaßnahmen?

Die personelle Einzelmaßnahme der Einstellung bezieht sich auf alle Handlungen des Arbeitgebers, die die faktische Eingliederung eines Arbeitnehmers den Organisationsablauf eines Betriebs betreffen, sprich die Betriebszugehörigkeit begründen.

Was ist von der personellen Einzelmaßnahme der Eingruppierung erfasst?

Die Eingruppierung ist eine personelle Einzelmaßnahme, die die erstmalige Einstufung eines Arbeitnehmers in ein für diesen Betrieb gültige, kollektive Entgeltgruppe. Die sogenannte Entgeltgruppe beschreibt einzelne Tätigkeiten, unterteilt sie in verschiedene Kategorien und legt dementsprechend die Höhe des Arbeitsentgelts fest.

Was ist von der personellen Einzelmaßnahme der Umgruppierung erfasst?

Bei der Umgruppierung handelt es sich um eine personelle Einzelmaßnahme, die sich darauf bezieht, dass ein Arbeitnehmer in eine neue Entgeltgruppe eingeordnet wird. Durch die Umgruppierung stellt der Arbeitgeber schriftlich fest, dass die bestehende Tätigkeit eines Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die er eingeordnet wurde.

Was ist von der personellen Einzelmaßnahme der Versetzung erfasst?

Der Gegenstand der Mitbestimmung bei der Versetzung betrifft nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder mit einer anderen erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Was ist von der personellen Einzelmaßnahme der Kündigung erfasst?

Jede fristgerechte Kündigung eines Arbeitnehmers nach §§ 621, 622 BGB sowie jede fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grund nach § 626 BGB stellt eine personelle Einzelmaßnahme dar.

 

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