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Kündigung – Und jetzt? Wichtige und richtige erste Schritte

Kündigung – Und jetzt? Wichtige und richtige erste Schritte

Gekündigt zu werden ist ein sehr drastischer Einschnitt im Leben. Das gilt ganz besonders, wenn man als leitender Angestellter ein besonderes Näheverhältnis zur Geschäftsleitung hat. Ganz gleich, ob ein langjähriges oder kurzes Arbeitsverhältnis besteht, ob Sie von der Entscheidung überrascht wurden, sich auf die Kündigung vorbereiten konnten oder ob eine drohende Kündigung bisher nur im Raum steht: Kalt lässt dieser Entschluss des Arbeitgebers niemanden. Das ist verständlich.

Aber wie reagieren Sie

in dieser sehr emotionalen Situation

einer Kündigung richtig?

Was Sie tun müssen bei einer Kündigung? Wir sagen es Ihnen und helfen Ihnen durch diese schwere Zeit.

Auch für Sie als leitender Angestellter gelten grundsätzlich die Regelungen des Arbeitsrechts zum Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Das Gesetz misst dem Erhalt Ihres Arbeitsplatzes einen hohen Wert bei und schützt diesen durch Festlegung von Kündigungsgründen und Fristen. Außerdem muss der Arbeitgeber beim Ausspruch einer Kündigung Formvorschriften beachten. Hierbei werden häufig Fehler gemacht und allein aus diesem Grund kann eine Kündigung unwirksam sein. Die wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Zurück zum Arbeitsplatz?

Als leitender Angestellter können Sie sich vielleicht kaum vorstellen, ohne Gesichtsverlust noch einmal an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder Sie sehen das Vertrauensverhältnis zur Geschäftsleitung als irreperabel beschädigt an. Ein Kündigungsschutzverfahren muss jedoch nicht zu dem Ergebnis führen, dass Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren – das ist sogar die große Ausnahme. Vielmehr kann es auch vorrangig um die Verhandlung einer angemessenen Abfindung, die Klärung noch offener Ansprüche wie z.B. Urlaubsabgeltung oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehen.

 

Wir sind der Ansicht, dass Sie eine richtige Entscheidung ausschließlich auf Grund präziser, verlässlicher Informationen treffen können. Denn erst, wenn Sie wissen, was Ihre Rechte sind, kennen Sie Ihre Chancen.

 

Es gilt jedoch auch: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf eine Kündigung zu reagieren.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir Spezialisten im Arbeitsrecht und beraten seit Jahrzehnten täglich Arbeitnehmer im Umgang mit Kündigungen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, Ihnen verlässliche Antworten zu geben, Ihre Chancen realistisch darzustellen, Sie zu begleiten und Ihre Interessen auch nach außen durchsetzungsstark zu vertreten. Haben Sie Fragen? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier Kostentransparenz ist uns wichtig. Erste Informationen zu dem Thema Kosten finden Sie hier.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir können Ihnen helfen.

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