Hand öffnet Briefumschlag mit einem Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist in der Regel das letzte Dokument, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung, GewO).