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Steht Ihnen nach einer Kündigung oder bei Vorlage eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung zu? Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie individuell sowie umfassend und finden mit Ihnen den richtigen Weg, eine Abfindung zu verhandeln und durchzusetzen.
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Abfindungen sind Einmalzahlungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen sollen. Eine Abfindung kann angeboten werden, um der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter die Entscheidung für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu erleichtern oder dient als Gegenleistung für den Verzicht einer Klage gegen betriebsbedingte Kündigungen (§ 1a Kündigungsschutzgesetz).
Häufig führt jedoch eine angreifbare Kündigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zu einer angemessenen Abfindung. Denn es ist nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel, dass eine Kündigung formale und inhaltliche Schwachstellen hat und daher keinen rechtlichen Bestand hat. Das kann viele Gründe haben: Manchen Arbeitgebern fehlt es an Wissen, um rechtssicher zu kündigen, andere Arbeitgeber „versuchen ihr Glück mit einer Kündigung erst einmal“ – im Bewusstsein, dass die Kündigung unwirksam ist.
Die wichtigsten Aspekte zum Thema Kündigung haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Denn Ihr Arbeitgeber wird Pläne mit Ihrer Stelle haben: sie soll entweder abgebaut, umstrukturiert oder neu besetzt werden. Diese Pläne lassen sich jedoch nur realisieren, wenn sich die Kündigung nicht als unwirksam herausstellt: denn anderenfalls muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass Sie wieder zur Arbeit erscheinen. Und Ihr Arbeitgeber trägt ein zweites Risiko: Ist die Kündigung rechtlich unwirksam, kann es sein, dass er Ihnen für die gesamte Zeit des Verfahrens Ihr monatliches Gehalt nachzahlen muss.
Unter angemessen verstehen wir eine Abfindung, die in ihrer Höhe den Besonderheiten Ihrer Situation gerecht wird. Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben vor allem das wirtschaftliche Risiko Ihres Arbeitgebers, die Erfolgsaussichten im Verfahren und Ihre potenziellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es ist übrigens ein Gerücht, dass die so genannte Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr der Standard ist. Abfindungen sind frei verhandelbar – die genannte Regelabfindung dient lediglich der groben Orientierung, wird aber in vielen Fällen der Situation der Arbeitnehmer nicht gerecht und muss daher entsprechend angepasst werden.
Wichtig: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden; anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Sie müssen somit zeitnah erste Schritte einleiten, um gegen eine Kündigung vorzugehen.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir haben jahrzehntelange Erfahrung im strategischen Verhandeln von Abfindungen.
Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir Ihnen einen verständlichen Überblick darüber geben, was wir für Sie realistisch erreichen können. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen schnell und verlässlich und setzen alles daran, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
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Und da uns auch Kostentransparenz wichtig ist, haben wir Ihnen erste Informationen dazu hier zusammengestellt.