Die Sozialauswahl ist ein Aspekt, den der Arbeitgeber bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung – also einer Kündigung, die nichts mit Ihrer Person oder einem konkreten Vorfall zu tun hat – zu beachten hat. Voraussetzung ist, dass das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden ist.