Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Sofern in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, muss bei einer drei oder mehr Tage andauernden Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung („gelber Schein“) beigebracht werden, die Ihnen am vierten Krankheitstag vorliegen muss.