Drei verschiedenfarbige Helme auf den Boden

Sie planen die Schließung einer von mehreren Filialen / Niederlassungen

Größere Unternehmen verfügen häufig über mehrere Filialen, Niederlassungen oder Zweigstellen. Rechtlich gesehen wird es sich hierbei in der Regel nicht um einen (eigenständigen) Betrieb, sondern um einen Betriebsteil handeln.