Was ist ein Haustarifvertrag?

Der Haustarifvertrag ist eine spezielle Form des Tarifvertrages mit Besonderheiten bezogen auf die Tarifvertragspartei und den Geltungsbereich. Gemäß § 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) können Tarifvertragsparteien Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, aber auch einzelne Arbeitgeber sein. Bei einem Haustarifvertrag tritt auf Arbeitgeberseite nicht (wie üblich) ein Arbeitgeberverband als Tarifvertragspartei auf, vielmehr ist der einzelne Arbeitgeber selber Tarifvertragspartei. Haustarifverträge sind damit Tarifverträge, die ein Arbeitgeber für einzelne Betriebe oder das gesamte Unternehmen abgeschlossen hat. Haustarifverträge werden häufig auch als Firmentarifverträge bezeichnet. Haustarifverträge können einerseits als selbstständige Tarifverträge Individualnormen, die Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen und/oder Betriebsnormen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen enthalten; auf der anderen Seite werden Haustarifverträge häufig auch lediglich in Form unselbstständiger Anerkennungstarifverträge geschlossen, durch welche die Anwendung eines anderen Tarifvertrages für das Unternehmen bzw. den Betrieb des Arbeitgebers geregelt und dieser in Bezug genommen wird.

Wann findet ein Haustarifvertrag Anwendung?

Für die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages ist der Normalfall, dass beide Arbeitsvertragsparteien Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, der Arbeitnehmer also Mitglied in der tarifschließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband. Über die Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband wird auf Arbeitgeberseite die Normsetzung für den jeweiligen Arbeitgeber legitimiert. Bei einem Haustarifvertrag ist der Arbeitgeber dagegen selbst Tarifvertragspartei und mit Abschluss des Haustarifvertrages durch ihn selbst hat er die Normsetzung für sich bereits unmittelbar legitimiert und es bedarf für die Anwendbarkeit des Haustarifvertrages nur noch der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der tarifschließenden Gewerkschaft. Darüber hinaus kann ein Haustarifvertrag Anwendung finden, wenn im Arbeitsvertrag eine Bezugnahme auf den Haustarifvertrag vereinbart wurde. Dies ist zweckmäßig, wenn mit dem Haustarifvertrag im Betrieb oder Unternehmen Bedingungen einheitlich geregelt werden sollen, der Arbeitnehmer aber nicht Mitglied in der tarifschließenden Gewerkschaft ist.

Verhältnis des Haustarifvertrag zum Verbandstarifvertrag

Auf das Arbeitsverhältnis können in Einzelfällen auch mehrere Tarifverträge, etwa ein Haustarifvertrag und ein Verbandstarifvertrag, Anwendung finden. Diese Konstellation ergibt sich zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband ist und dadurch an einen (Verbands-)Tarifvertrag gebunden ist, der Arbeitgeber für die gleiche Regelungsmaterie aber auch einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat. Zwischen dem Haustarifvertrag und Verbandstarifvertrag besteht eine Tarifkonkurrenz, die in der Regel zu Gunsten des spezielleren Tarifvertrages aufzulösen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist regelmäßig der Haustarifvertrag gegenüber einem Verbandstarifvertrag spezieller und geht dem Verbandstarifvertrag vor.

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