Geltungsbereich eines Tarifvertrages

Der Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Tarifvertragsparteien; er regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und er enthält Bestimmungen, welche den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Individualnormen) sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (Betriebsnormen) ordnen können. Gemäß § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) gelten die Individualnormen des Tarifvertrages dann unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, wenn diese unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Neben der eigentlichen Tarifbindung (z.B. durch beidseitige Mitgliedschaft in der Tarifvertragspartei) ist Voraussetzung für die unmittelbare und zwingende Geltung der Individualnormen des Tarifvertrages, dass das Arbeitsverhältnis auch dem Geltungsbereich des Tarifvertrages unterfällt. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages ist zumeist in dem Tarifvertrag selber geregelt.

Formen des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages

Je nach Anknüpfungspunkt ist zu unterscheiden zwischen dem räumlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages, dem fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages, dem persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages sowie dem zeitlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages.

Regelungsinhalte der Geltungsbereiche des Tarifvertrages

Mit dem räumlichen Geltungsbereich nehmen die Tarifvertragsparteien eine geographische Abgrenzung vor. Der Tarifvertrag kann zum Beispiel räumlich gelten für das gesamte Bundesgebiet, für einzelne Bundesländer, für bestimmte Regionen oder auch nur für einzelne Betriebe. Mit dem fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich wird geregelt, welche Art von Betrieben von dem Tarifvertrag erfasst werden sollen, wobei häufig auf die jeweilige Branche bzw. auf die ausgeführten betrieblichen Tätigkeiten abgestellt wird. Eine Besonderheit ergibt sich bei so genannten Mischbetrieben, mit in denen unterschiedliche arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden.

Bei Mischbetrieben bestimmt sich der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrages danach, mit welchen Aufgaben die Arbeitnehmer zeitlich überwiegend betraut sind.

Mit dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages wird geregelt, welche Gruppen von Arbeitnehmern (z.B. gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende oder konkret Berufsgruppen) von den tariflichen Bestimmungen erfasst werden sollen.

Der zeitliche Geltungsbereich wiederum bestimmt, zu welchem Zeitpunkt der Tarifvertrag in Kraft tritt und enthält gegebenenfalls weitere Regelungen zur Laufzeit und Beendigung des Tarifvertrages.

 

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