Bundesarbeitsgericht bestätigt Ungleichbehandlung.
In einer Betriebsvereinbarung können Unternehmen eine einheitliche Dienstkleidung festlegen. Differiert diese Kleidung für unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmern, so muss es dafür laut Gleichbehandlungsgesetz eine sachliche Rechtfertigung geben.
Ein Flugzeugführer der Lufthansa hatte vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt geklagt, da in der Betriebsvereinbarung das Tragen der charakteristischen blauen Pilotenmütze mit Lufthansa-Emblem und goldener Kordel für männliche Piloten vorgeschrieben war, für Pilotinnen aber nur als fakultativ galt.
Die Lufthansa begründete die Regelung auf zweierlei Wege: mit dem klassischen Bild eines Piloten, zu dem die Mütze “dazugehöre”, und mit der Frisurgestaltung der weiblichen Cockpitmitglieder. Das Bundesarbeitsgericht sah dahin jedoch keinen ausreichenden Grund für die Ungleichbehandlung der Geschlechter und verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (AZ: 1 AZR 1083/12).
Nachdem der Pilot im Dezember 2009 seine Mütze nicht getragen hatte, war er von einem New York-Flug abgezogen worden – und dagegen vor Gericht gegangen. In erster Instanz gab ihm das Arbeitsgericht Köln recht, das Landesarbeitsgericht widerrief dieses Urteil jedoch zweitinstanzlich (AZ: 5 Sa 549/11).
Interessante Argumentationsansätze für und wider die Kopfbedeckung.
Die Argumentation des Angeklagten, die Cockpitmütze könne für Frauen mit Langhaarfrisuren zum Problem werden, ließ das BAG nicht gelten: Auch Männer mit gegelten Haaren könnten unter dem Aufsetzen der Mütze “leiden”.
Nicht unbedingt läge indes nur eine Diskriminierung der männlichen Fraktion vor, argumentierte die BAG-Präsidentin: Stünden drei Flugzeugführer am Flughafen, darunter zwei Männer mit Cockpitmütze und eine Pilotin ohne, sei der erste Eindruck hier eine hierarchische Abstufung.
Zudem wurde deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung der Geschlechter nicht notwendigerweise auch auf eine ungerechte Behandlung hindeuten müsste – nur handle es sich bei der Mütze um ein Accessoire, das theoretisch beide Geschlechter gleichermaßen tragen könnten.
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