Was ist unter Urlaubsgeld zu verstehen?
Urlaubsgeld ist eine über das Urlaubsentgelt hinaus gehende zusätzliche Vergütung, die vom Arbeitgeber für die Dauer des Urlaubs gezahlt wird. Das zusätzliche Urlaubsgeld kann über eine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung vereinbart sein oder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein, die dazu dient, erhöhte Urlaubsaufwendungen abdecken zu können.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für das Urlaubsgeld?
Es gibt keine gesetzliche Rechtsgrundlage, um ein Urlaubsgeld beanspruchen zu können. Der Anspruch auf Urlaubsgeld beruht regelmäßig auf einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Regelung in einem Arbeitsvertrag. Hierbei steht den Arbeitsvertragsparteien frei, über die Gestaltung des Inhalts und des Umfangs des Urlaubsgeldes zu bestimmen. Weiterhin könnte der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgeld auch aufgrund einer betrieblichen Übung entstehen.
Höhe des Urlaubsgeldes für Teilzeitkräfte bei Tarifvertrag?
Sehen Tarifverträge einen Anspruch auf Urlaubsgeld vor, dann erhalten Teilzeitbeschäftigte bei fehlender ausdrücklicher Regelung ein im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflich vorgesehenen vermindertes Urlaubsgeld.
Wann wird der Anspruch auf Urlaubsgeld fällig und wann verfällt er?
Eine Vereinbarung über die Fälligkeit des Urlaubsgeldes kann im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag frei getroffen werden. Besteht hingegen keine Regelung über die Fälligkeit des Urlaubsgeldes, dann ist das Urlaubsgeld entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 11 Abs. 2 BUrlG vor dem Urlaubsantritt fällig. Da die Begründung des Anspruchs auf Urlaubsgeld keine gesetzliche Leistung des Arbeitgebers ist, unterliegt dessen Verfall nicht den gesetzlichen Fristen aus § 7 Abs. 3 BUrlG, sondern der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB.
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