Was ist unter Personalplanung zu verstehen?

Die Personalplanung ist eine besondere Form der Unternehmensplanung und des Personalwesens. Vorausschauend berücksichtigt die Personalplanung alle gegenwärtigen und zukünftigen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Ziele des Unternehmens mit der dazu erforderlichen Anzahl von Mitarbeitern zu erreichen. Anders formuliert, ist die Personalplanung eine Abbildung des beabsichtigten zukünftigen personalwirtschaftlichen Handels.

Was muss die Personalplanung berücksichtigen?

Eine optimale Personalplanung ist einer der wichtigsten Faktoren für ein erfolgreich handelndes Unternehmen. Derjenige, der im Bereich der Personalplanung effizient plant, hat die Möglichkeit, seinen Umsatz langfristig und spürbar zu steigern. Der äußere Rahmen der Personalplanung orientiert sich an der Einhaltung von Kostenplänen, geplanten Kostenverläufen und individuellen Erwartungen sowie betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten. Anhand dessen berechnet die Personalplanung die Anzahl, den Zeitraum und die dazu erforderliche Ausbildung der benötigten Arbeitnehmer.

Wer ist an der Personalplanung beteiligt?

Da die Personalplanung maßgeblich darauf gerichtet ist, Arbeitnehmer einzustellen, in anderen Bereichen einzusetzen oder freizusetzen, ist der Betriebsrat zwingend an der Personalplanung zu beteiligen, indem er vom Arbeitgeber rechtzeitig nach § 92 Abs. 1 BetrVG informiert wird. Der Betriebsrat hat bei der Personalplanung eine Beratungsfunktion gegenüber dem Arbeitgeber, um besondere Härten für die Arbeitnehmer zu vermeiden. Nach § 92a Abs. 1 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Beschäftigungssicherung unterbreiten, wenn im Rahmen der Personalplanung beabsichtigt ist, Arbeitnehmer zu entlassen.

Aus welchen Teilbereichen besteht die Personalplanung?

Die Personalplanung ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Teilbereiche. Um die Personalplanung so effizient wie möglich zu gestalten werden folgende Teilpläne aufgestellt:

  • Personalbestandsplanung
  • Personalbedarfsplanung
  • Planung der Personalbeschaffung
  • Planung der Personalentwicklung
  • Personaleinsatzplanung
  • Planung der Personalfreisetzung

Welchen Nutzwert hat die Personalplanung?

Von einer effektiven und gut durchdachten Personalplanung können sowohl das Unternehmen, als auch die Arbeitnehmer erheblich profitieren. Die Vorteile der Personalplanung sind:

  • Mit einer effektiven Personalplanung können kostenintensive Personalüberhänge verhindert werden.
  • Mit einer effektiven Personalplanung können Personalengpässe verhindert werden.
  • Mit einer effektiven Personalplanung werden eventuelle Schwächen in der Mitarbeiterstruktur ersichtlich. Neue Qualifizierungswege werden aufgezeigt.
  • Mit einer effektiven Personalplanung kann Personalentwicklungsbedarf frühzeitig erkannt und realisiert werden. Kosten für eine kurzfristige Personalbeschaffung können auf diese Art und Weise vermieden werden. Die Abhängigkeit von dem externen Arbeitsmarkt kann verringert werden.

 

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