Worin liegt der Zweck einer Lohnabrechnung?

Die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Erstellung einer Abrechnung über das Arbeitsentgelt  (Lohnabrechnung) ergibt sich aus § 614 BGB und § 108 Abs. 1 GewO. Der § 614 BGB regelt seinem Wortlaut nach nur den Fälligkeitszeitpunkt für die Vergütung. Doch setzt eine Vergütung zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer diese anhand der Lohnabrechnung nachvollziehen kann. Folglich regelt § 614 BGB den Zeitpunkt für die Fälligkeit der Lohnabrechnung gleichzeitig mit.  § 108 Abs. 1 GewO betrifft die Abrechnungsmodalitäten. Danach hat eine Lohnabrechnung in Textform gem. 126 b BGB, also schriftlich zu erfolgen. Als Mindestanforderung setzt eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung voraus, dass sie eine Angabe über den Abrechnungszeitraum enthält.

Worin liegt der Zweck einer Lohnabrechnung?

Der Arbeitnehmer muss anhand seiner Lohnabrechnung erkennen können, wie sich die Höhe seines Arbeitsentgelts, bzw. Lohns zusammensetzt. Bei zeitbestimmter Entlohnung, ist es für eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung ausreichend, wenn sie die Zahl der geleisteten Stunden und der Stundensatz angegeben wird. Bei leistungsabhängiger Entlohnung ist grundsätzlich eine genaue Berechnung der Entlohnung in der Lohnabrechnung anzugeben. Individuelle Zusatzleistungen, wie Prämien oder Zuschläge, müssen gesondert ausgewiesen werden.

Anschließend wird der Bruttolohn aufgegliedert in den eigentlichen Nettolohn, die anfallenden Lohnnebenkosten, welche der Arbeitgeber zu zahlen verpflichtet ist. Zu den Lohnnebenkosten gehören dabei vor allem Lohnsteuern und Sozialabgaben, wie die der Kranken-, Arbeitslosen-,Renten- und Pflegeversicherung oder auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind alle gesetzlich festgelegt und ihrer Höhe genau vorgeschrieben. Alle diese Vorgänge werden dann in der Lohnbuchhaltung für jeden Arbeitnehmer auf ein entsprechendes Lohnkonto übertragen. Die Datenbanken müssen seitens der Betriebe für jeden steuerpflichtigen Arbeitnehmer geführt werden und sollten vor allem die wichtigen Daten für die Lohnsteuer, wie Anschrift, Steuerklasse oder auch Freibeträge, enthalten.

Welche Angaben enthält die Lohnabrechnung noch?

Andere häufig in einer Lohnabrechnung vorzufindende Angaben sind Auskünfte über die Zahlung von Zuschlägen oder Zulagen, welche Abschlagszahlungen schon getätigt wurden, in welcher Höhe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung angefallen sind, wie hoch der zu zahlende Solidaritätsbeitrag war oder ob Leistungen des Arbeitnehmers nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Des Weiteren kann der Arbeitnehmer auf der Lohnabrechnung auch eine Jahresaufstellung über schon gezahlte Lohnsteuern finden. Auch sind häufig Angaben zum Urlaubsanspruch, also die Zahl der dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage, enthalten.

 

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