Was versteht man unter einer Kettenbefristung?

Der Begriff Kettenbefristung beschreibt den Sachverhalt, dass mehrere befristete Arbeitsverträge zeitlich so aneinander gereiht werden, dass sich mit Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein nächstes befristetes Arbeitsverhältnis anschließt.

Rechtliche Zulässigkeit einer Kettenbefristung?

Unter den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist eine Kettenbefristung zulässig.

Die Zulässigkeit einer Kettenbefristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung eins Arbeitsvertrages richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz. In dieser Vorschrift sind verschiedene sachliche Gründe, die ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis ermöglichen, aufgezählt.

Weitergehend ist eine Kettenbefristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich. Nach dieser Vorschrift ist eine Kettenbefristung bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Beschränkte gerichtliche Überprüfung bei einer Kettenbefristung?

Bei einer Kettenbefristung sieht das Gesetz nur eine eingeschränkte Prüfung vor. Gemäß § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz muss ein Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages geltend machen will, dieses innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages durch Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht tun. Bei Vorliegen einer Kettenbefristung wird nach dieser gesetzlichen Regelung nur die Rechtswirksamkeit des letzten befristeten Arbeitsverhältnisses überprüft. Das Gericht prüft bei Vorliegen einer Kettenbefristung jedoch in der Regel nicht, ob bereits zuvor beendete befristete Arbeitsverhältnisse wirksam vereinbart waren oder nicht. Unter anderem mit Urteil vom 19.03.2014 (Az. 7 AZR 527/12) hat das Bundesarbeitsgericht aber klargestellt, dass bei einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung der Voraussetzungen wie z.B. dem vorsätzlichen Auswechseln des Vertragspartners die gesamte Befristungskette überprüft wird.

Wichtig: Beratung zur Kettenbefristung im Einzelfall

Die Fragestellungen der Berücksichtigung der Zulässigkeitsvoraussetzungen und der umfassenden formalen Anforderungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz führen bei einer Kettenbefristung in der Praxis zu häufigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir begleiten Sie bei Ihrer Prüfung, ob eine Aneinanderreihung von Arbeitsverträgen in Ihrem Unternehmen möglich ist bzw. prüfen für Sie die Wirksamkeit abgeschlossener Vereinbarungen bzw. Ihres Arbeitsvertrages.

 

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