Was ist unter der Freistellung des Betriebsrats zu verstehen?
Als Freistellung des Betriebsrats im Sinne des § 38 Abs. 1 BetrVG wird die vollständige Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von seiner vertraglichen Arbeitspflicht bezeichnet. Die Vielzahl und der Umfang der Betriebsratsaufgaben steigt mit der Anzahl der beschäftigen Arbeitnehmer eines Betriebes und kann dazu führen, dass ein oder mehrere Betriebsräte freigestellt werden müssen, um die Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Um Streitigkeiten über die vollständige Freistellung des Betriebsrats vorzubeugen, enthält § 38 Abs. 1 BetrVG eine gesetzliche Festlegung.
Wie viele Betriebsräte sind freizustellen?
Die vollständige Freistellung des Betriebsrats von der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht hängt nur von der Anzahl der beschäftigen Arbeitnehmer eines Betriebs ab, § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Danach sind bei:
- 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,
- 501 bis 900 Arbeitnehmern 2 Betriebsratsmitglieder,
- 901 bis 1.500 Arbeitnehmern 3 Betriebsratsmitglieder,
- 1.501 bis 2.000 Arbeitnehmern 4 Betriebsratsmitglieder,
- 2.001 bis 3.000 Arbeitnehmern 5 Betriebsratsmitglieder,
- 3.001 bis 4.000 Arbeitnehmern 6 Betriebsratsmitglieder,
- 4.001 bis 5.000 Arbeitnehmern 7 Betriebsratsmitglieder,
- 5.001 bis 6.000 Arbeitnehmern 8 Betriebsratsmitglieder,
- 6.001 bis 7.000 Arbeitnehmern 9 Betriebsratsmitglieder,
- 7.001 bis 8.000 Arbeitnehmern 10 Betriebsratsmitglieder,
- 8.001 bis 9.000 Arbeitnehmern 11 Betriebsratsmitglieder,
- 9.001 bis 1. 000 Arbeitnehmern 12 Betriebsratsmitglieder mindestens freizustellen.
Abweichend hiervon können nach § 38 Abs. 1 Satz BetrVG im Rahmen einer Betriebsvereinbarung darüber hinausgehende Freistellungen der Betriebsräte zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat vereinbart werden.
Will der Betriebsrat eine zusätzliche Freistellung der Betriebsräte außerhalb einer Betriebsvereinbarung erreichen, so benötigt er dazu grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers oder er kann hierüber im Weigerungsfall eine arbeitsgerichtliche Entscheidung im Beschlussverfahren anstreben.
Wie wird festgestellt, welches Mitglied des Betriebsrats freigestellt wird?
Steht die Anzahl der freizustellenden Betriebsräte fest, bestimmt der Betriebsrat, wer von den Betriebsratsmitgliedern freigestellt wird. Hierzu erfolgt eine Beratung mit dem Arbeitgeber und eine sich daran anschließenden geheime Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Außerdem kann der Betriebsrat eine ihm zustehende Freistellung nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 3 BetrVG auf mehrere Betriebsratsmitglieder aufteilen, so dass zwei Halbtagsfreistellungen daraus resultieren.
Welche Rechtsfolgen hat die Freistellung des Betriebsrats?
Die Freistellung des Betriebsrats hat zwar eine Entbindung von der vertraglichen Arbeitspflicht für ein Betriebsratsmitglied zur Folge, die sonstigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen aber weiterhin. Daher hat sich das freigestellte Betriebsratsmitglied an die geltenden Arbeitszeiten zu halten. Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied ist nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterstellt.
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